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Bundes­kartell­amt veröffentlicht Informations­broschüre zur Aufdeckung von Sub­missions­absprachen

31.08.2015

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 19. August 2015 eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an Vergabestellen, ist aber auch für Unternehmen interessant, die den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über Ausschreibungen organisieren oder an solchen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen.

Eine Submissionsabsprache liegt vor, wenn bei einer Ausschreibung ein Angebot abgegeben wird, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht und darauf abzielt, die ausschreibende Stelle zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen. Submissionsabsprachen können sowohl strafrechtliche als auch bußgeldrechtliche Konsequenzen haben.

Die Informationsbroschüre des BKartA enthält eine Checkliste mit Indikatoren, die auf Submissionsabsprachen hindeuten können. Sie basiert auf den Erfahrungen der Kartell- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aus dem Feuerwehrfahrzeug- und Schienenkartell. Als Indikatoren nennt das BKartA unter anderem die äußerliche Ähnlichkeit von Angeboten, das Vorliegen bestimmter Angebotsmuster sowie die Abgabe bloßer Scheinangebote von bestimmten Bietern.

Mit der Veröffentlichung der Broschüre zeigt das BKartA, dass die Kartell- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt den Fokus auf eine effektive Verfolgung von Submissionsabsprachen richten. Damit sind die Hinweise des BKartA nicht nur für potentiell geschädigte Vergabestellen und Unternehmen relevant. Sie zeigen auch, dass die Verhinderung von Submissionsabsprachen ein fester Bestandteil unternehmensinterner Compliance-Bemühungen sein sollte.

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