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CE oder UKCA? Die Post-BREXIT-Produkt­kennzeichnung in UK

02.11.2020

Das Vereinigte Königreich hat diverse Leitlinien zur künftigen UKCA-Kennzeichnung von Produkten veröffentlicht, die im Anschluss an den juristischen BREXIT-Vollzug die bisherige europäische CE-Kennzeichnung ablösen wird. Unternehmen sollten genauestens prüfen, welche Übergangsfristen zur Anbringung der neuen Kennzeichnung UKCA für die jeweiligen Produkte gelten:

Produkte, die bis 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich gelangen

Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen und noch bis zum 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich gelangen, können dort zeitlich unbegrenzt mit den bestehenden Kennzeichnungen vertrieben werden. Eine Anpassung der Produktkennzeichnung ist nicht nötig.

UKCA-Kennzeichnung grundsätzlich verpflichtend ab dem 1.1.2021

Für das künftige Inverkehrbringen von Produkten im Vereinigten Königreich wird die bisherige CE-Kennzeichnung („Conformité Européenne“) durch die sogenannte UKCA-Kennzeichnung („United Kingdom Conformity Assessed“) ersetzt. Produkte müssen grundsätzlich ab dem 1.1.2021 die UKCA-Kennzeichnung tragen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: die Anbringung der UKCA-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, es ist zwingend eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Stelle durchzuführen und die Konformitätsbewertung wurde von einer benannten Stelle im Vereinigten Königreich durchgeführt, wobei die einschlägigen Konformitätsbewertungsunterlagen hierzu bis zum 1.1.2021 noch nicht an eine benannte Stelle in der Europäischen Union übertragen wurden.

Achtung: Übergangsfrist für Produkte mit der bisherigen CE-Kennzeichnung bis 31.12.2021

Das Vereinigte Königreich hat für die meisten Produkte eine Übergangsfrist vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 festgelegt. Unternehmen können sich auf diese Übergangsfrist berufen, wenn entweder die klassische CE-Kennzeichnung derzeit aufgrund einer Konformitätserklärung auf den Produkten angebracht ist, eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle in der EU durchgeführt oder die Konformitätserklärung von einer benannten Stelle im Vereinigten Königreich auf eine benannte Stelle in der EU übertragen wurde. Dies gilt jedoch nur, soweit die einschlägigen europäischen Produktvorschriften mit den entsprechenden britischen Regelungen zu den jeweiligen Produkten gleich bleiben. Das Vereinigte Königreich beteuert, eine Änderung der britischen Produktrechtsvorschriften während des Übergangszeitraums nicht vornehmen zu wollen. Es sollte daher aufmerksam beobachtet werden, ob sich die britischen oder europäischen Vorgaben ändern.

Kennzeichnung ab dem 1.1.2023 zwingend auf dem Produkt

Die UKCA-Kennzeichnung kann bis 31.12.2022 auf dem Produkt selbst oder auf einem an diesem befestigten Etikett oder in den Begleitdokumenten angebracht werden. Unternehmen müssen sich jedoch in ihren Zulieferketten schon zügig darauf einstellen, dass ab dem 1.1.2023 die UKCA-Kennzeichnung zwingend nur auf dem Produkt selbst angebracht werden darf. Im Übrigen ist es nicht schädlich, wenn auf den Produkten zusätzlich zum UKCA-Kennzeichen auch die CE-Kennzeichnung erscheint.

Künftiges Inverkehrbringen von Produkten in Nordirland

Für den Vertrieb in Nordirland reichen auch künftig die bisherigen CE-Kennzeichnungen aus. Unter bestimmten Voraussetzungen muss indes zusätzlich zum CE-Kennzeichen eine sog. UK(NI)-Kennzeichnung („United Kingdom (Northern Ireland)“) auf den Produkten angebracht werden, wie z.B. bei der zwingend vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei. Die UKCA-Kennzeichnung allein genügt für das Inverkehrbringen der Produkte in Nordirland jedoch nicht.

Aufgrund des Nordirland-Protokolls zum Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs wird es darüber hinaus einen ungehinderten Zugang für nordirische Unternehmen zum britischen Markt geben, unabhängig davon, ob diese die entsprechenden europäischen oder die britischen Produktvorschriften für ihre jeweiligen Produkte anwenden. Diese spezielle Regelung gilt jedoch nur für nordirische Unternehmen selbst sowie solche, deren Hauptsitz sich zwar in Großbritannien befindet, die aber auch in Nordirland tätig sind.

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