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EU-Fusions­kontrolle im Wandel der Zeit

28.01.2026

In 2026 wird die Überarbeitung der seit 2004 bestehenden Leitlinien der Europäischen Kommission zur Fusionskontrolle weiter voranschreiten und wahrscheinlich ein erster Entwurf zur öffentlichen Konsultation vorliegen. Überlegt wird insbesondere, inwieweit digitale Geschäftsmodelle, Innovationen und Sicherheitsaspekte im Rahmen der Fusionskontrolle berücksichtigt werden können und müssen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Verteidigung und künstliche Intelligenz. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich auch post-Illumina/‌Grail im Zusammenhang mit neuen „Call-in“-Befugnissen nationaler Behörden Fragen rund um Verweisungen von Zusammenschlüssen von (unzuständigen) Behörden nach Art. 22 FKVO an die Europäische Kommission stellen werden.

Revision der Leitlinien zur Fusionskontrolle

2025 wurde von der Europäischen Kommission die Modernisierung der seit 2004 geltenden Leitlinien zur Bewertung horizontaler und nicht-horizontaler Unternehmenszusammenschlüsse (gemeinsam „Leitlinien“) angestoßen. Ziel der Überarbeitung ist es, neue wirtschaftliche Realitäten und Innovationen stärker bei der Bewertung von Zusammenschlussvorhaben zu berücksichtigen. Ein Vorschlag zur Vereinfachung der Bewertung von Zusammenschlüssen ist die Einführung von Vermutungsregeln für Unternehmen mit bestimmten Marktanteilen. Zudem sollen die Leitlinien im Hinblick auf digitale Ökosysteme und innovative Geschäftsmodelle, wie z. B. Plattformen, überarbeitet werden.

Verteidigung und künstliche Intelligenz im Fokus

Bereits im Rahmen des im März 2025 veröffentlichten „White paper for European defence – Readiness 2030“ (dazu Noerr Insights) beschäftigte sich die Europäische Kommission mit der Stärkung des europäischen Verteidigungssektors. Auch im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien prüft sie, ob Zusammenschlüsse einen Beitrag zur Stärkung von Verteidigung und Sicherheit leisten können. Gleichzeitig muss die Europäische Kommission im Hinblick auf die Fusionskontrolle sicherstellen, dass es zu keiner problematischen Marktkonzentration und dadurch bedingten Preiserhöhungen kommt. Die Themen rund um künstliche Intelligenz (dazu Noerr Insights), wie etwa zur Infrastruktur von Cloud-Computing-Diensten, werden die Europäische Kommission auch im neuen Jahr beschäftigen.

Rechtsprechung im Nachgang zu Illumina/‌Grail

Mit Spannung ist abzuwarten, wie die Überlegungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Illumina/Grail (dazu Noerr Insights) im kommenden Jahr auf den Fall Nvidia/‌Kommission (Klage vom 10.01.2025, T 15/‌25) übertragen werden. Die Europäische Kommission hat den Verweisungsantrag der italienischen Wettbewerbsbehörde in Bezug auf ein Zusammenschlussvorhaben von Nvidia angenommen, das ein KI-Start-up betraf. Aufgrund der Umsätze des Start-ups wurden weder die Schwellenwerte der FKVO noch der italienischen Fusionskontrolle erreicht. Die italienische Behörde hat allerdings den Zusammenschluss dennoch aufgrund nationaler „Call-in“-Befugnisse an sich gezogen und dann nach Brüssel verwiesen. Die seitens Nvidia erhobene Klage vor dem Gericht der Europäischen Union stützt sich maßgeblich auf eine vermeintliche rechtswidrige Auslegung der Europäischen Kommission des Art. 22 FKVO sowie auf einen Verstoß gegen die im Illumina/‌Grail-Urteil entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Verweisungsmöglichkeiten von unzuständigen nationalen Behörden.

Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.

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