Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) verkündet und teilweise in Kraft getreten
Am 1. Juli 2016 wurde das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das 1. FiMaNoG dient der Umsetzung der folgenden Rechtsakte, welche die Europäische Union als Reaktion auf die Finanzkrise im Bereich des Kapitalmarktrechts erlassen hat, um die Stabilität der Märkte und den Schutz der Anleger zu verbessern:
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – MAR);
- Richtlinie 2014/57/EU (Marktmissbrauchsrichtlinie – MAD II);
- Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Zentralverwahrerverordnung – CSDR);
- Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-Verordnung).
Die ursprünglich ebenfalls beabsichtigte Umsetzung des großen Reformpakets MiFID II/MiFIR bleibt dagegen einem späteren 2. FiMaNoG vorbehalten. Teile des Gesetzes, insbesondere die Änderungen zur Umsetzung von MAR/MAD II, sind bereits am 2. Juli 2016 in Kraft getreten. Im Übrigen gilt das Gesetz ab dem 31. Dezember 2016 (soweit es der Umsetzung der PRIIP-Verordnung dient) bzw. ab dem Zeitpunkt des Erlasses bestimmter Level 2-Rechtsakte der EU zur CSDR (soweit es der Umsetzung der CSDR dient).
Von den zahlreichen Änderungen betroffen sind insbesondere das KWG und das WpHG, allerdings auch einige weitere Gesetze wie z.B. das BörsG, das DepotG und das Kleinanlegerschutzgesetz. Mit unserer Lesefassung möchten wir Ihnen den Überblick über alle Neuerungen in den genannten Gesetzen erleichtern. Darüber hinaus führt das 1. FiMaNoG zu geringfügigen Änderungen an einer Vielzahl weiterer Gesetze bzw. Verordnungen, die in der vorliegenden Lesefassung jedoch nicht enthalten sind, darunter das Kapitalanlagegesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das Vermögensanlagengesetz und die Gewerbeordnung.
Download: Die wesentlichen Neuerungen des 1. FiMaNoG
Zusätzliche Informationen finden Sie hier
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