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Internationaler Arbeitsmarkt: Bürokratischer Aufwand bei Entsendung von Mitarbeitern in die Slowakei wächst

17.06.2016

Unternehmen, die Mitarbeiter in die Slowakei entsenden, haben demnächst mit wesentlich mehr Bürokratie zu kämpfen: Ab dem 18. Juni 2016 verpflichtet das neue slowakische „Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ Arbeitgeber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem slowakischen Nationalarbeitsinspektorat umfangreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. So sind neben der Anzahl der entsandten Arbeitnehmer und deren Identität auch der Beginn- und Endtag der Entsendung, der Ort der Arbeitsleistung und die Art der Arbeit zu melden. Darüber hinaus muss das ausländische Unternehmen während der Entsendung die Arbeitsverträge aller entsandten Arbeitnehmer, die Dokumentation der Arbeitszeiten sowie Belege über ausgezahlte Löhne am Ort der Arbeitsleistung zur Verfügung stellen – auf Verlangen des Nationalarbeitsinspektorats auch auf Slowakisch übersetzt. Zudem bedarf es eines Zustellungsbevollmächtigen vor Ort.

Arbeitsrecht

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