Neue EU-Leitlinien zum Jugendschutz auf Online-Plattformen: Was Betreiber jetzt wissen müssen
Am 14. Juli 2025 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum veröffentlicht. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Online-Erlebnis zu ermöglichen – im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Die Leitlinien geben eine Orientierung bei der Auslegung der in Artikel 28 Absatz 1 DSA vorgesehenen Pflicht von Online-Plattformen, besondere Schutzmaßnahmen für Minderjährige zu treffen.
Leitlinien als Orientierungshilfe – aber keine Garantie für Compliance
Auch wenn die Einhaltung der Leitlinien nicht verpflichtend ist, dienen sie der Kommission und nationalen Regulierungsbehörden künftig als Referenzrahmen für die Durchsetzung des DSA. Plattformbetreiber tun daher gut daran, sich an den Leitlinien zu orientieren – nicht zuletzt, weil ein Verstoß gegen Artikel 28 DSA empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
Welche Plattformen sind betroffen?
Die Leitlinien gelten für alle Online-Plattformen, die von Minderjährigen genutzt werden können – ausgenommen sind Kleinst- und Kleinunternehmen. Maßgeblich ist ein risikobasierter Ansatz, der die Art, Größe und Nutzerbasis der Plattform berücksichtigt.
Wesentliche Empfehlungen im Überblick
Die Kommission listet eine Reihe von „angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen“ auf, darunter insbesondere:
- Standardmäßig private Kontoeinstellungen für Minderjährige, um persönliche Informationen vor Dritten zu schützen.
- Niedrigschwellige Moderations- und Meldewerkzeuge, inklusive Sofortreaktionen und Mindeststandards für elterliche Kontrollen.
- Anpassung von Empfehlungssystemen, damit Kinder nicht in algorithmische „Kaninchenlöcher“ geraten oder auf schädliche Inhalte stoßen.
- Download- und Screenshot-Sperren für von Minderjährigen gepostete Inhalte zum Schutz vor ungewollter Verbreitung intimer Inhalte.
- Sicherheitsfunktionen gegen Cybermobbing: z. B. durch die Möglichkeit, Nutzer*innen zu blockieren oder Stummschaltungen vorzunehmen, sowie durch Einschränkungen beim Hinzufügen zu Gruppen.
- Deaktivierung suchterzeugender Designfunktionen wie Autoplay, Push-Benachrichtigungen oder „Streaks“.
- Transparente und faire Geschäftspraktiken: Minderjährige sollen vor manipulativen Mechanismen wie Lootboxen oder virtuellen Währungen geschützt werden.
Altersverifikation und Datenschutz
Die Kommission empfiehlt zudem technisch robuste und diskriminierungsfreie Methoden zur Altersverifikation. Als künftiger Standard wird insbesondere auf die EUid-Wallet und die sogenannte „Blueprint“-Infrastruktur für gerätebasierte Altersüberprüfung verwiesen. Alternativ sollen Plattformen auch Verfahren zur Altersschätzung anwenden können, etwa wenn ein Mindestalter über 18 Jahren vorgesehen ist. Maßnahmen zur Altersverifikation sieht die Kommission als wirksames Mittel an, um ein hohes Schutzniveau für Minderjährige sicherzustellen. Vor allem im Hinblick auf besonders risikobehaftete Inhalte wie Glücksspiel oder Pornographie hält sie eine Altersverifikation für erforderlich und angemessen.
Technischer und rechtlicher Hintergrund: "Safety by Design" und Kinderrechte
Die Leitlinien betonen das Prinzip „Safety und Privacy by Design“. Plattformen sind angehalten, Schutzmechanismen bereits in der technischen Ausgestaltung zu verankern – unter gleichzeitiger Achtung der Grundrechte von Kindern, insbesondere im Hinblick auf Teilhabe, Privatsphäre und altersgerechte Kommunikation.
Fazit: Jetzt handeln – trotz Freiwilligkeit
Auch wenn die Leitlinien formal nicht bindend sind, sollten sie von Plattformbetreibern ernst genommen werden. Es ist nämlich zu erwarten, dass sie den Erwartungshorizont der Aufsichtsbehörden definieren werden. Unternehmen, deren Angebote auch von Minderjährigen genutzt werden können, sollten daher nun prüfen:
- Welche Risiken bestehen für minderjährige Nutzer*innen auf der eigenen Plattform?
- Welche Schutzmaßnahmen sind bereits implementiert – und wo besteht Nachbesserungsbedarf?
- Welche technischen, organisatorischen und vertraglichen Anpassungen lassen sich auf Grundlage der Leitlinien realisieren?
Unser Team berät Sie gerne bei der rechtlichen Umsetzung der DSA-Vorgaben und der Entwicklung risikobasierter Schutzkonzepte.
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