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Putin erlaubt die Beschlagnahme von russischen Vermögenswerten ausländischer Unternehmen

26.04.2023

Mit dem Erlass Nr. 302 vom 25. April 2023 ("Erlass 302") hat der russische Präsident die Rechtsgrundlage geschaffen, bestimmte in Russland befindliche Vermögenswerte, die sich im Eigentum von juristischen oder natürlichen Personen aus sogenannten "unfreundlichen" Ländern ("Unfreundliche Personen") befinden oder von diesen kontrolliert werden unter externe Verwaltung zu stellen, d.h. diese de facto zu beschlagnahmen. Zu diesen Vermögenswerten gehören u.a. Geschäftsanteile und Aktien an russischen Unternehmen, bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie Vermögensrechte.

Gemäß Erlass 302 werden die beschlagnahmten Vermögenswerte von der Russischen Föderalen Agentur für die Verwaltung des Staatseigentums (Rosimushestvo) oder auf Beschluss des russischen Präsidenten von einer anderen Behörde ("Externer Verwalter") verwaltet. Der Externe Verwalter ist dabei berechtigt, alle Befugnisse/Rechte über die beschlagnahmten Vermögenswerte auszuüben, mit Ausnahme des Rechts, darüber zu verfügen. Die externe Verwaltung endet mit der Entscheidung des russischen Präsidenten. Die Kosten des Externen Verwalters werden durch die Einnahmen aus den beschlagnahmten Vermögenswerten gedeckt.

Der Erlass 302 legt als einzige "Voraussetzung" für die Beschlagnahme fest, dass Vermögenswerte russischer Eigentümer im Land der Unfreundlichen Person beschlagnahmt oder eingefroren oder in irgendeiner Weise eingeschränkt wurden oder dort drohen beschlagnahmt, eingefroren oder eingeschränkt zu werden, oder dass eine Bedrohung für die Russische Föderation besteht. Diese weitgehende (und vage) formulierte Bedingung ist in vielen Ländern bereits erfüllt, z. B. in allen EU-Ländern, den USA und dem Vereinigten Königreich. De facto erlaubt der Erlass 302 dem russischen Präsidenten daher, jedes russische Vermögen zu beschlagnahmen, das sich im Eigentum westlicher Unternehmen oder ihrer russischen Tochtergesellschaften in Russland befindet.

Die aktuelle Liste der beschlagnahmten Vermögenswerte, die Erlass 302 unterfallen, umfasst:

  • die von der Uniper SE gehaltenen Aktien an der russischen JSC Unipro;
  • die von Fortum Russia B.V. und Fortum Holding B.V. gehalten Aktien an der russischen JSC Fortum.

Die Liste jederzeit durch eine Entscheidung des russischen Präsidenten erweitert werden.

Im Gegensatz zu dem von den russischen Behörden im März 2022 erstellten, aber nicht verabschiedeten Entwurf des russischen Gesetzes "Über die externe Verwaltung", der die Erfüllung bestimmter Kriterien für die Einführung einer externen Verwaltung (Beschlagnahme) über von Ausländern gehaltene russische Aktiva vorsah, liegt die Beschlagnahme gemäß Erlass 302 im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen des russischen Präsidenten.

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