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Rumänien: Steueramnestiegesetz bezüglich der Neueinstufung von Geschenkgutscheinen in die Kategorie Arbeitseinkünfte

28.02.2023

Am 24. Februar 2023 wurde im Amtsblatt Nr. 163 das Gesetz 43/2023 über die Einführung einer Steueramnestie für Steuerschulden, einschließlich Zinsen und Verzugszinsen, die von den Steuerbehörden nach der Neueinstufung von Einkünften aus Geschenkgutscheinen, die natürliche Personen von anderen Personen als Arbeitgebern erhalten haben, von der Kategorie der Einkünfte aus sonstigen Quellen in die Kategorie der Arbeitseinkünfte berechnet wurden, veröffentlicht.

Die Steueramnestie gilt für alle Steuerschulden für den Zeitraum vom 26. Mai 2006 bis zum 31. Dezember 2020, die von den Steuerbehörden nach der Neueinstufung berechnet wurden.

Die Steueramnestie gilt sowohl für veranlagte und unbezahlte Steuerschulden als auch für Steuerschulden, die von Unternehmen bereits bezahlt wurden. Im letzteren Fall können die Unternehmen eine Rückerstattung nach einem Verfahren beantragen, das durch einen späteren, von den Steuerbehörden innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichenden Erlass genehmigt wird.

Zudem ist es den Steuerbehörden nicht gestattet, in dem genannten Zeitraum bei ihren künftigen Steuerprüfungen eine Neueinstufung vorzunehmen.

 

Steuerrecht

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