Rumänien: Steueramnestiegesetz betreffend Neueinstufung von Geschenkgutscheinen als Gehalt
Das Gesetz 43/2023 über die Einführung einer Strafbefreiung für Steuerschulden, einschließlich Zinsen und Verzugszinsen, die von den Steuerbehörden nach der Neueinstufung von Einkünften aus Geschenkgutscheinen, die Privatpersonen von anderen Personen als Arbeitgebern erhalten haben, aus der Kategorie der Einkünfte aus anderen Quellen in die Kategorie der Gehaltseinkünfte berechnet wurden, wurde am 24. Februar 2023 im Amtsblatt Nr. 163 veröffentlicht.
Die Straffreiheit gilt für alle Steuerschulden, die sich auf den Zeitraum vom 26. Mai 2006 bis zum 31. Dezember 2020 beziehen und von den Steuerbehörden nach der Neueinstufung berechnet wurden.
Die Straffreiheit gilt sowohl für veranlagte, jedoch noch nicht bezahlte Steuerschulden als auch für Steuerschulden, die von Unternehmen bereits bezahlt wurden. Im letzteren Fall können Unternehmen eine Rückerstattung nach einem Verfahren beantragen, das durch eine spätere, von den Steuerbehörden innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichende Verordnung genehmigt wird.
Zudem dürfen die Steuerbehörden bei zukünftigen Steuerprüfungen keine Neueinstufung für diese Einkünfte betreffend den oben genannten Zeitraum vornehmen.