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Überblick über die Fusions­kontroll­aktivitäten der letzten 12 Monate

26.09.2018

Cover GLI_MC18_Germany_CoverIm Jahr 2017 hat das Bundeskartellamt ("BKartA") rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft. 2017 wurde in 10 Fällen im Rahmen des Phase II-Verfahrens eine detaillierte Prüfung eingeleitet und/oder abgeschlossen, in weiteren drei Fällen seit Januar 2018. Von den im Rahmen des Phase-II-Verfahrens überprüften Transaktionen wurden drei Transaktionen ohne Bedingungen und eine Transaktion mit Bedingungen und Auflagen freigegeben. Eine Transaktion wurde verboten und weitere fünf Fälle wurden von den Parteien zurückgezogen. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels sind noch drei Phase-II-Verfahren im Gange.

Im Vergleich zu 2016 blieb die Zahl der Fälle unter der Kontrolle der Phase II gleich; in den Jahren 2016 und 2017 gab es 10 Fälle in Phase-II-Verfahren. Während es 2016 noch kein Verbot gab, gab es 2017 ein Verbot. Auch wenn nur eine Transaktion verboten wurde, ergibt sich ein realistischeres Bild, wenn die Fälle, in denen Anmeldungen zurückgezogen wurden, als verbotene Transaktionen betrachtet werden. Die Rücknahme einer Anmeldung wird von den Parteien oft dem Erhalt einer Verbotsentscheidung vorgezogen, da diese in der Regel mehr (unerwünschte) Publizität erzeugt und auch ausdrücklich einen Präzedenzfall in Bezug auf die Marktdefinition oder andere Fragen schafft, die während der Phase-II-Prüfung strittig waren. Darüber hinaus sind im Falle einer Rücknahme nur 50% der Anmeldegebühren von den Parteien zu zahlen, was einen zusätzlichen finanziellen Anreiz darstellt. Da drei von zehn seit Januar 2017 abgeschlossenen Phase-II-Verfahren ohne Bedingungen genehmigt wurden, während in nur einem Fall für die Erteilung der Genehmigung Auflagen für notwendig erachtet wurden, kann man davon ausgehen, dass die Einleitung des Phase-II-Verfahrens nicht den "sicheren Tod" der Transaktion bedeutet, sondern dass die Chance besteht, die Wettbewerbsbedenken des Bundeskartellamtes auszuräumen.

Das einzige vom Bundeskartellamt erlassene Verbot betraf den geplanten Erwerb der Mehrheit der Geschäftsanteile des Veranstalters Four Artists durch den Online-Ticketshop und Festivalveranstalter CTS Eventim (siehe mehr zu diesem Fall unten unter "Überprüfte Schlüsselbranchen und in die Marktdefinition übernommener Ansatz, Markteintritts-barrieren, Art des internationalen Wettbewerbs, etc.").

Peter Stauber (Associated Partner, Berlin) und Rea Diamantatou (Associate, Brüssel) haben für das kürzliche veröffentlichte Werk “Global Legal Insights: Merger Control 2018” (7. Auflage) das Kapitel für Deutschland erstellt. Das Kapitel bietet einen Überblick über den Stand der deutschen Fusionskontrolle im Zeitraum 2017/2018, neue Entwicklungen der gesetzlichen Regelungen und der Anwendungspraxis. Weiter warden bedeutende Entscheidungen zur Fusionskontrolle und sktorspezifische Entwicklungen beleuchtet.

Das Kapitel zu Deutschland ist online hier erreichbar, alternativ können Sie auch das gesamte Kapitel hier im PDF-Format herunterladen (jeweils nur in englischer Sprache verfügbar).

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: Peter Stauber oder Rea Diamantatou
Practice Group: Kartellrecht

Kartellrecht

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