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Weitere beihilferechtliche Reformen im vollen Gange

10.04.2026

Nachdem das Beihilferecht bereits 2025 mit der Einführung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State Aid Framework – „CISAF“) eine wesentliche Änderung erlebt hat (siehe dazu unseren Noerr Insight), sind auch 2026 praxisrelevante Entwicklungen einiger beihilferechtlicher Rechtsgrundlagen zu erwarten. Dieses Jahr dürfte insofern im Stern der Reform bereits bestehender Beihilfeinstrumente stehen.

Namentlich treibt die Europäische Kommission („Kommission“) derzeit mehrere Initiativen voran, die den beihilferechtlichen Rahmen der Europäischen Union weiterentwickeln und an neue industrie- und wirtschaftspolitische Herausforderungen anpassen sollen. Im Fokus dieses Beitrags stehen dabei die Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, „AGVO“) sowie die Überarbeitung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen („R&U-Leitlinien“) und die Überprüfung der Beihilfevorschriften für Banken in Schwierigkeiten.

Laufende Konsultation zur AGVO-Reform

Den Startschuss für die Reformbemühungen im Jahr 2026 macht eine Konsultation zur Reform der AGVO. Die Kommission hat im Februar 2026 einen Entwurf zur reformierten AGVO veröffentlicht und Stakeholder zu Kommentierungen und Eingaben aufgefordert.

Die AGVO ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission zu gewähren, sofern die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden. Dadurch wird die Umsetzung staatlicher Fördermaßnahmen erheblich beschleunigt.

Der nun vorliegende Reformvorschlag ist die umfassendste Aktualisierung der AGVO seit ihrem Inkrafttreten. Ziel ist insbesondere eine Vereinfachung der Anwendung und eine Reduzierung administrativer Belastungen. Gleichzeitig soll die AGVO stärker an aktuelle soziale, marktspezifische und technologische Entwicklungen angepasst werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen zählen unter anderem:

  • vereinfachte Voraussetzungen für geringe Beihilfebeträge, etwa in den Bereichen Forschung & Entwicklung und Umweltschutz, unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens;
  • eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU, etwa durch flexiblere Risikofinanzierungsinstrumente;
  • Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien sollen künftig leichter und in größerem Umfang gewährt werden können. So entfällt etwa die bisherige Deckelung der jährlichen Gesamtmittelausstattung für entsprechende Beihilferegelungen auf EUR 300 Mio.; eine individuelle Obergrenze je Beihilfeempfänger bleibt jedoch bestehen;
  • der Wegfall von Evaluierungspflichten für großvolumige Beihilferegelungen.

Die Konsultation läuft bis 23. April 2026. Bis dahin können interessierte Unternehmen und sonstige Stakeholder ihre Sichtweisen auf die Änderungsvorschläge bei der Kommission hinterlegen. Die reformierte AGVO soll bis Ende 2026 verabschiedet werden.

Verlängerung und Überarbeitung der R&U-Leitlinien sowie Überprüfung von Beihilfevorschriften für Banken in Schwierigkeiten

Parallel hierzu überprüft die Kommission auch den aktuellen Stand der R&U-Leitlinien aus dem Jahr 2014. Diese R&U-Leitlinien legen die (engen) Voraussetzungen fest, unter denen Mitgliedstaaten Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage vorübergehend mit staatlichen Beihilfen unterstützen können. Hintergrund der strengen Voraussetzungen der R&U-Leitlinien ist, dass Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zu den besonders wettbewerbsverzerrenden Formen staatlicher Unterstützung zählen.

Da die R&U-Leitlinien ursprünglich Ende 2025 ausgelaufen wären, hat die Kommission ihre Geltungsdauer zunächst bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Verlängerung soll einen regulatorischen Übergang sicherstellen, während die Kommission eine umfassendere Überarbeitung vorbereitet.

Zentrales Element wird die Überarbeitung der Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sein. Ziel ist es u. a., den Begriff zu präzisieren und die praktische Anwendung zu erleichtern. Aussagen von Kommissionsbeamten zufolge soll hierbei insbesondere sichergestellt werden, dass keine Unternehmen in der Start- und Wachstumsphase erfasst werden, die sich wirtschaftlich gesehen gerade nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Eine Änderung der Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten hätte Auswirkungen über die R&U-Leitlinien hinaus. Denn zahlreiche andere Beihilfeinstrumente schließen Unternehmen in Schwierigkeiten von ihrem Anwendungsbereich aus.

Die Verabschiedung der überarbeiteten R&U-Leitlinien ist für Q4/2026 geplant.

Ebenfalls im Rahmen der laufenden Reformagenda hat die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme hinsichtlich der Überarbeitung der Beihilfevorschriften für in Schwierigkeiten geratene Banken veröffentlicht, die zuletzt im Jahr 2013 aktualisiert wurden.

Ziel ist eine Modernisierung und Straffung der Regelungen, um aktuellen regulatorischen Entwicklungen – insbesondere der Reform des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurance – „CMDI-Rahmen“) – Rechnung zu tragen. Eine stärkere Kohärenz mit dem CMDI-Rahmen wird ausdrücklich angestrebt. Die derzeit sechs geltenden, beihilferechtlichen Mitteilungen sollen in einer einzigen Mitteilung zusammengefasst werden, um u. a. eine leichtere und transparente Anwendbarkeit der Vorschriften sicherzustellen.

Interessierte Marktteilnehmer können noch bis zum 14. April 2026 Stellung nehmen; eine öffentliche Konsultation zu einem Textentwurf ist für später in diesem Jahr geplant.

Ausblick

Die genannten Initiativen verdeutlichen, dass sich das EU-Beihilferecht derzeit in einer Phase intensiver Weiterentwicklung befindet. Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten, um sich frühzeitig auf mögliche neue Anforderungen einstellen zu können. Insbesondere die geplanten Änderungen der AGVO und der R&U-Leitlinien werden künftig den Gestaltungsspielraum für staatliche Fördermaßnahmen und die beihilferechtliche Bewertung von Unterstützungsmaßnahmen für viele Unternehmen maßgeblich beeinflussen.

Unser Noerr Kompetenzteam besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der FSR, des EU-Beihilferechts sowie der Fusionskontrolle und steht für Rückfragen und bei Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung. Melden Sie sich auch gerne hier an, um alle unsere News Alerts zur FSR zu erhalten oder klicken Sie hier, um zu unserem neuen FSR-Checker zu gelangen und herauszufinden, ob Ihre M&A-Transaktion anmeldepflichtig ist.

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