Noerr gewinnt erneut im Kabelrechtsstreit für das ZDF

27.03.2017

In den langjährigen Rechtsstreiten zwischen dem ZDF und Kabelnetzbetreibern hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 8. März 2017 dem ZDF erneut Recht gegeben, für die Einspeisung seiner Programme in die Kabelnetze von NetCologne keine Einspeiseentgelte zahlen zu müssen. Das ZDF wurde in den Verfahren von der Wirtschaftskanzlei Noerr und den Partnern Prof. Dr. Johannes Kreile und Helge Heinrich vertreten (Az.: VI U 15/13 (Kart)).

Der Ansatz von NetCologne, Zahlungen von Einspeiseentgelten unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung zu fordern, wurde vom OLG Düsseldorf nach einer Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut vollumfänglich zurückgewiesen. Der Anspruch auf Zahlung von Einspeiseentgelten bestehe sowohl für die Vergangenheit als auch für zukünftige Zeiträume nicht. Es gäbe, so das OLG Düsseldorf, keine auf Kartellrecht zurückzuführende Verpflichtung des ZDF, NetCologne für Signaltransporte ein Einspeiseentgelt zu zahlen. Weder sieht sich das ZDF einem Diskriminierungsvorwurf im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 GWB ausgesetzt, noch erfüllt die Verweigerung eines Einspeiseentgeltes den Tatbestand des Ausbeutungsmissbrauches. Weiterhin hat das Gericht im Interesse des ZDF klargestellt, dass der Überlassungsnutzen, den NetCologne aus der Zurverfügungstellung des ZDF-Programms zieht, den Verbreitungsnutzen bei weitem übersteigt.

Im Streit um die Einspeiseentgelte setzt das ZDF regelmäßig auf die prozessuale Vertretung durch Noerr. Die Kanzlei hat für die Mandantin alle bisherigen Verfahren vor den Oberlandesgerichten gewonnen.

Vertreter ZDF: Noerr LLP      
Prof. Dr. Johannes Kreile (Federführung, Urheber- und Medienrecht, München)
Helge Heinrich (Federführung, Kartellrecht, Brüssel)         
Manuel Jäger, (Urheber- und Medienrecht, München)

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