Werbeaktion „Wetter-Wette“ – Möbelhaus siegt mit Hilfe von Noerr vor dem Bundesverwaltungsgericht

10.07.2014

Die Werbeaktion „Wetter-Wette“ des Möbelhauses Mahler ist kein öffentliches Glücksspiel. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht entschieden und ist damit der Argumentation von Rechtsanwalt Christian Mayer von der Wirtschaftskanzlei Noerr gefolgt. Mayer hat das Möbelhaus in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie in allen Vorinstanzen in Baden-Württemberg und Bayern erfolgreich vertreten (BVerwG 8 C 7.13, Urteil vom 9. Juli 2014).

Die geplante Wette auf das Wetter war vom Regierungspräsidium Karlsruhe und von der Regierung der Oberpfalz als erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages eingestuft worden. Bei der Werbeaktion sollte jeder Kunde, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Möbelhaus von Möbel Mahler Waren für mindestens 100 Euro erwirbt, den Kaufpreis zurückerstattet erhalten, wenn es an einem vorbestimmten Stichtag regnet.

In seinem Revisionsurteil vom 9. Juli 2014 folgt nun auch das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation von Noerr-Anwalt Mayer und wies die Revision zurück. Die Kunden zahlen bei einer solchen Aktion kein verdecktes „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“ – so die Argumentation der Behörden –, sondern ausschließlich einen Kaufpreis für die Ware. Die Bundesrichter betonten, dass die Kunden die Waren zu marktgerechten Preisen erwerben wollen und Preisvergleiche anstellen können. Außerdem bestehe kein Verlustrisiko, da die Kunden die gekaufte Ware natürlich in jedem Fall behalten.

Vertreter Möbel Mahler Einrichtungszentrum GmbH: Noerr LLP

Dr. Martin Diesbach (Medienrecht, München), Christian Alexander Mayer (Glücksspielrecht, München)

Presse-Team


Gewerblicher Rechtsschutz

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