Datenschutz


I. Details zu den personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

 

 

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Informationen, die wir zur Identifizierung unserer (potentiellen) Mandanten, deren wirtschaftlich Berechtigten, der für sie auftretenden Personen sowie deren Bevollmächtigung erhalten.

Hierzu gehören Daten aus Personalausweiskopien und Daten aus Handelsregisterauszügen.

Quellen der Daten

(Potentielle) Mandanten,

Gerichte und/oder Behörden,

andere Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariate,

kooperierende Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist die gesetzlich erforderliche Identifizierung gegebenenfalls nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zum Ablauf der geldwäscherechtlichen Aufbewahrungspflicht, d.h. für eine Dauer von fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung beendet bzw. die Angabe festgestellt wurde (§ 8 Absatz 4 Geldwäschegesetz (GWG)).

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit andere gesetzliche, insbesondere handels- oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Informationen, die wir zur Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit unseren Kontakten erhalten.

Zu diesen Kontakten gehören (potentielle) Mandanten und deren Mitarbeiter, Vertreter und/oder Berater unserer Mandanten und deren Mitarbeiter, Verfahrensgegner und deren Mitarbeiter, Vertreter und/oder Berater von Verfahrensgegnern und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter von Versicherern, Sachverständige und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter von Gerichten und/oder Behörden sowie Mitarbeiter anderer Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariate oder kooperierender Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariate.

Zu den Informationen gehören Anrede, Titel, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefaxnummer, Telefonnummer und Position/ Funktion des jeweiligen Kontakts.

Quellen der Daten

(Potentielle) Mandanten, Vertreter und/oder Berater unserer Mandanten,

Verfahrensgegner, Vertreter und/oder Berater von Verfahrensgegnern,

Versicherer,

Sachverständige,

Gerichte und/oder Behörden,

andere Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariate,

Kooperierende Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Bereitstellung der Kontaktdaten des Mandanten ist für den Abschluss eines Mandatsvertrags erforderlich.

Die Bereitstellung der Kontaktdaten von Mitarbeitern unserer Mandanten, Vertretern und/oder Beratern unserer Mandanten und deren Mitarbeitern, Verfahrensgegnern und deren Mitarbeitern, Vertretern und/oder Beratern von Verfahrensgegnern und deren Mitarbeitern, Mitarbeitern von Versicherern, Sachverständigen und deren Mitarbeitern, Mitarbeitern von Gerichten und/oder Behörden sowie Beratern und/oder Mitarbeitern anderer Noerr-Gesellschaften der oder kooperierender Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften kann außerdem für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten erforderlich sein.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist die Bearbeitung des Mandats gegebenenfalls nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Informationen, die wir zur Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Rahmen des Mandats von unseren Mandanten, Vertretern und/oder Beratern unserer Mandanten, Verfahrensgegnern, Vertretern und/ oder Beratern von Verfahrensgegnern, Versicherern, Sachverständigen, Gerichten und/oder Behörden erhalten.

Hierzu gehören insbesondere Inhalte uns im Rahmen des Mandats zur Verfügung gestellter Unterlagen (soweit sie sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen).

Hierzu gehören außerdem Bankverbindungen (IBAN, BIC, Finanzinstitut, Kontoinhaber) zur Verauslagung von Fremdgeld.

Quellen der Daten

Mandanten, Vertreter und/oder Berater unserer Mandanten,

Verfahrensgegner, Vertreter und/ oder Berater von Verfahrensgegnern,

Versicherer,

Sachverständige,

Gerichte und/oder Behörden.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Bereitstellung kann allerdings für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten erforderlich sein.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist die Bearbeitung des Mandats gegebenenfalls nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

 

 

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Informationen, die wir zur Verauslagung von Fremdgeld im Rahmen des Mandats von unseren Mandanten, Vertretern und/oder Beratern unserer Mandanten, Verfahrensgegnern, Vertretern und/oder Beratern von Verfahrensgegnern, Versicherern, Sachverständigen, Gerichten und/ oder Behörden erhalten.

Hierzu gehören Bankverbindungen (IBAN, BIC, Finanzinstitut, Kontoinhaber).

Quellen der Daten

Mandanten, Vertreter und/oder Berater unserer Mandanten,

Verfahrensgegner, Vertreter und/oder Berater von Verfahrensgegnern,

Versicherer,

Sachverständige,

Gerichte und/oder Behörden.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Bereitstellung kann allerdings für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten erforderlich sein.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist die Verauslagung von Fremdgeldern gegebenenfalls nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

 

 

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Daten, die im Rahmen der Korrespondenz mit unseren Mandanten, Vertretern und/ oder Beratern unserer Mandanten, Verfahrensgegnern, Vertretern und/ oder Beratern von Verfahrensgegnern, Versicherern, Sachverständigen, Gerichten und/ oder Behörden, anderen Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariaten oder kooperierenden Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften anfallen.

Hierzu gehören insbesondere Inhalte mündlicher und schriftlicher (einschließlich elektronischer) Korrespondenz sowie Protokolldaten, die bei elektronischer Korrespondenz technisch bedingt anfallen (soweit sie sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen).

Quellen der Daten

Mandanten, Vertreter und/oder Berater unserer Mandanten,

Verfahrensgegner, Vertreter und/ oder Berater von Verfahrensgegnern,

Versicherer,

Sachverständige,

Gerichte und/oder Behörden,

andere Noerr-Gesellschaften und Noerr-Notariate,

kooperierende Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Bereitstellung kann allerdings für die Beratung und Vertretung unserer Mandanten erforderlich sein.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist die Bearbeitung des Mandats gegebenenfalls nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

 

 

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Informationen, die wir zur Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Rahmen des Mandats eigenständig generieren.

Hierzu gehören insbesondere Mandantenidentifikationsnummern, Aktennummern, Inhalte von uns im Rahmen des Mandats angefertigter Aktennotizen, Memoranden, Gutachten, Schriftsätzen sowie sonstiger dokumentierter Ergebnisse unserer Beratung und Vertretung (soweit sie sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen).

Quellen der Daten

Eigenständig generierte Daten.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

-

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Daten, die wir im Rahmen des Mandats zu Abrechnungszwecken von unseren Mandanten erhalten.

Hierzu gehört auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Quellen der Daten

Mandanten.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung dieser Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Im Falle einer Nichtbereitstellung der Daten ist eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung nicht möglich.

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).

 

 

Personenbezogene Daten, die in den Kategorien enthalten sind

Daten, die wir im Rahmen des Mandats zu Abrechnungszwecken eigenständig generieren.

Hierzu gehören insbesondere Debitorennummern, Rechnungsnummern, Aktennummern, Inhalte der internen Zeiterfassung, Tätigkeitsberichte, Angaben über etwaige Auslagen sowie Daten über Zahlungsvorgänge, insbesondere Datum und Zahlungsbeträge.

Quellen der Daten

Eigenständig generiert.

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

-

Speicherdauer

Wir speichern die Daten bis zur Erreichung der unten genannten Zwecke der Verarbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus speichern wir die Daten, soweit gesetzliche, insbesondere berufs-, geldwäsche-, handels- und/ oder steuerrechtliche, Aufbewahrungspflichten bestehen. Je nach Art der Unterlagen können handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren bestehen (§ 147 Abgabenordnung (AO), § 257 Handelsgesetzbuch (HGB)).