Datenschutz


E. Informationen zu den in diesen Datenschutzinformationen verwendeten Fachbegriffen der Datenschutz-Grundverordnung

Die in diesen Datenschutzinformationen verwendeten Fachbegriffe haben die in der Datenschutz-Grundverordnung zugrunde gelegte Bedeutung. Den vollen Umfang der Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung können Sie Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung entnehmen.

Detailliertere Informationen zu den wichtigsten in diesen Datenschutzinformationen zugrunde gelegten Fachbegriffen der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie in den folgenden Abschnitten.