Datenschutz
III. Details zu den Empfängern personenbezogener Daten und der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Empfänger
Unselbständige Niederlassungen der Noerr PartGmbB außerhalb der EU
Empfänger
Unselbständige Niederlassungen der Noerr PartGmbB außerhalb der EU
- Büro der Noerr PartGmbB in New York, USA
- Büro der Noerr PartGmbB in London, UK
Rolle des Empfängers
Teil der Verantwortlichen.
Sitz des Empfängers
USA, UK.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Es liegt kein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Sinne des Artikel 45 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung vor.
Auf unsere unselbständigen Niederlassungen in den USA und UK findet die Datenschutz-Grundverordnung aber ohnehin unmittelbar Anwendung, sodass insoweit dennoch ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Zudem garantieren wir, dass wir für Übermittlungen an unseren unselbstständigen Niederlassungen die Pflichten aus EU-Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 Absatz 5 der Datenschutz-Grundverordnung, die unter Artikel 26 Absatz 4 der bisherigen Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG) erlassen wurden, einhalten. Eine Kopie der Standardvertragsklauseln kann durch unseren Datenschutzbeauftragten bezogen werden (siehe die Kontaktdaten in Abschnitt A).
Noerr-Gesellschaften in Deutschland
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in Deutschland:
- NOERR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NOERR AG)
- Team Treuhand GmbH
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in Spanien
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in Spanien:
- Noerr Alicante IP, S.L.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in der Slowakischen Republik
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in der Slowakischen Republik:
- Noerr s.r.o.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in der Tschechischen Republik
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in der Tschechischen Republik:
- Noerr s.r.o.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in Ungarn
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in Ungarn:
- Kanzlei Noerr & Partner (= Noerr & Társai Iroda)
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in Rumänien
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in Rumänien:
- S.P.R.L. Menzer & Bachmann – Noerr
- Noerr Finance & Tax S.R.L.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Gesellschaften in Polen
Empfänger
Noerr-Gesellschaften
in Polen:
- Noerr Żelich sp.k.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Noerr-Notariate
Empfänger
Noerr-Notariate:
- Notariat Berlin (Dr. Astrid Frense, Dr. Dirk Lentfer, Felix Blobel, Dr. Clemens Schönemann)
- Notariat Frankfurt (Dr. Thorsten Reinhard, Dr. Alexander Jänecke)
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Kooperierende Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften
Empfänger
Kooperierende Rechtsanwalts-, Steuerberater- und/oder Wirtschaftsprüferkanzleien außerhalb der Noerr-Gesellschaften, insbesondere Partner des Lex-Mundi-Netzwerks.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Mandanten
Empfänger
Mandanten.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Vertreter und/oder Berater des Mandanten
Empfänger
Vertreter und/oder Berater des Mandanten.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Versicherer
Empfänger
Versicherer.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Verfahrensgegner
Empfänger
Verfahrensgegner,
Vertreter und/oder Berater von Verfahrensgegnern.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Sachverständige und/oder andere Dienstleister
Empfänger
Sachverständige und/oder andere Dienstleister.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Gerichte und/oder Behörden
Empfänger
Gerichte und/oder Behörden.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Externe Wirtschaftsprüfer
Empfänger
Externe Wirtschaftsprüfer.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Externe Steuerprüfer
Empfänger
Externe Steuerprüfer.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Versand-Dienstleister
Empfänger
Versand-Dienstleister.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Mandatsabhängig, kann innerhalb oder außerhalb der EU sein.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer und/oder an internationale Organisationen nehmen wir nur vor, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit unserem Mandanten oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag unseres Mandanten (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b oder c der Datenschutz-Grundverordnung) und/oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung).
Presseverlage und Marktanalysten
Empfänger
Presseverlage und Marktanalysten.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Je nach Standort des jeweiligen Presseverlags oder Marktanalysten entweder innerhalb oder außerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer nehmen wir nur vor, soweit die betroffene Person in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt hat (Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung).
IT-Dienstleister
Empfänger
IT-Dienstleister.
Rolle des Empfängers
Auftragsverarbeiter.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
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Banken
Empfänger
Banken.
Rolle des Empfängers
Verantwortliche.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
-
Lohn- und Finanzbuchhaltungs-Dienstleister
Empfänger
Lohn- und Finanzbuchhaltungs-Dienstleister.
Rolle des Empfängers
Auftragsverarbeiter.
Sitz des Empfängers
Innerhalb der EU.
Angemessenheitsbeschluss oder geeignete oder angemessene Garantien für Übermittlungen an Drittländer und/oder an internationale Organisationen
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