Datenschutz


Recht auf Widerruf von Einwilligungen

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung beruht, haben Sie als betroffene Person nach Artikel 7 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Hiervon setzen wir Sie vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis.

Informationen dazu, ob eine Verarbeitung auf einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung beruht, erhalten Sie in den Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung in Abschnitt B dieser Datenschutzinformationen.