Recht auf Berichtigung

Als betroffene Person haben Sie unter den Voraussetzungen von Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Berichtigung.

Das bedeutet insbesondere, dass Sie das Recht haben, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten sowie die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Den vollen Umfang Ihres Rechts auf Berichtigung können Sie Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung entnehmen.