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Anti-Boykott­klausel wird derzeit überprüft

24.05.2017

Auswirkungen für die Gestaltung von Sanktionsklauseln zu erwarten


Verschiedenen Quellen ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) die sehr umstrittene Anti-Boykott-Klausel in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (§ 7 AWV) „derzeit überprüfe“. Diese Vorschrift macht es für Inländer unmöglich, Compliance mit ausländischen Embargos und Sanktionen zu erklären, wenn diese über das in Deutschland geltende Maß, also Embargos und Sanktionen der EU, hinausgehen. In der Praxis wirft dies vor allem  Probleme in Verträgen mit US-Geschäftspartnern bzw. mit Finanzinstituten auf. Diese möchten sichergehen, dass ihre deutschen Geschäftspartner gerade kein Geschäft betreiben, dass US-Sanktionen zuwiderläuft. Entsprechende Erklärungen oder gar vertragliche Zusagen dürfen deutsche Geschäftspartner unter der genannten Anti-Boykott-Klausel nicht abgeben.

Die bestehende Rechts- und Interessenlage wird insbesondere durch unterschiedliche Embargoregeln in den USA einerseits und der EU andererseits erst verursacht. Denn liefen diese parallel, wären entsprechende Compliance-Zusagen unproblematisch. Unter den Unternehmen ist die Haltung gegen über der Anti-Boykott-Klausel durchaus unterschiedlich. Betreiben die Unternehmen substantielles Geschäft, das die EU erlaubt, aber die USA verbieten, wie z.B. im Iran, stellt § 7 AWV einen wertvollen Schutz dar, da entsprechende Erklärungen mit Verweis auf das Verbot wegverhandelt werden können. Für alle anderen Unternehmen stellt § 7 AWV eine mehr als lästige Vorschrift dar: Wegen der drakonischen Strafen, die die USA in der jüngeren Vergangenheit gerade gegenüber Finanzinstituten verhängt haben, gehen diese z.T. kein Risiko ein und verlangen die Abgabe der – unzulässigen und bußgeldbewehrten Klauseln.

Bisher ist unklar, wann und in welcher Form die Novelle der AWV erfolgen wird – klar ist, dass das Vorhaben des BMWi angesichts der unterschiedlichen Interessenslagen ähnlich komplex sein dürfte wie der aktuelle Umgang für Unternehmen mit Sanktionsklauseln. Wir halten Sie informiert.

Mehr zu Sanktionsklauseln erfahren Sie auch bei dem durch ICC Germany e.V. am 12.06.2017 in Frankfurt veranstalteten Seminar zu Sanktionsklauseln unter Beteiligung unserer Noerr-Rechtsanwälte Sebastian Bock und Bärbel Sachs.

 

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