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Auslegungs- und Anwendungs­hinweise (AuA) der BaFin zum Geld­wäsche­gesetz (GwG) – Ein Blick auf noch offene und neue Fragen

29.03.2019

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird seit einiger Zeit auf verschiedenen Ebenen forciert. Zu den von Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen gehört auch die jüngst erfolgte Veröffentlichung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (AuA) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), denen die Praxis seit Inkrafttreten des GwG überwiegend erwartungsvoll entgegengesehen hatte.

Die Veröffentlichung der AuA durch die BaFin hat unser Partner Dr. Jens H. Kunz zum Anlass genommen, sich in einem Fachaufsatz nach einem kurzen Überblick zu aktuellen Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob mit den AuA für die geldwäscherechtlich Verpflichteten tatsächlich die gewünschte größere Rechtsklarheit erreicht wird. Dazu wird auf den Anwendungsbereich der AuA eingegangen, um sodann die aus den AuA resultierenden Änderungen der Anforderungen an das Risikomanagement der Verpflichteten, der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten und der Vorgaben für die Pflichtenwahrnehmung durch Dritte näher zu beleuchten.

Den Link zum Fachaufsatz finden Sie hier: Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz (GwG) – Ein Blick auf noch offene und neue Fragen

Finanzdienstleistungsaufsicht

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