Carry on: das Beihilferecht und die Wettbewerbsfähigkeit der EU
Auch im Jahr 2025 war die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit wieder eine Priorität vieler Reformprojekte der EU, zunehmend ergänzt durch einen Fokus auf die eigene Verteidigungsfähigkeit. Wie von Mario Draghi bereits in seinem vielbeachteten Bericht von 2024 angeregt, nimmt das Beihilferecht hierbei weiter eine Schlüsselrolle ein.
Wettbewerbsfähigkeit durch Dekarbonisierung der Wirtschaft
Bereits im Februar 2025 präsentierte die Europäische Kommission den Clean Industrial Deal („CID“) – eine Art Businessplan für die EU, der die europäische Industrie wettbewerbsfähiger machen und gleichzeitig deren Dekarbonisierung vorantreiben soll.
Als Beihilferahmen zur Umsetzung des CID wurde im Juni 2025 sodann das Clean Industrial Deal State Aid Framework („CISAF“) erlassen, das das alte Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) ablöst. Das CISAF soll u. a. durch die Förderung von Projekten in den Bereichen industrielle Dekarbonisierung und saubere Technologien sowie einer Risikoreduzierung privater Investitionen zur gezielten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen.
Im Bereich der sauberen Technologien schritt die Umsetzung dieser Ziele 2025 bereits stückweise voran: Unter dem CISAF genehmigte die Europäische Kommission u. a. eine französische Beihilferegelung über EUR 11 Mrd. zur Förderung von Offshore-Windenergieprojekten als auch eine spanische Beihilferegelung über EUR 700 Mio., die strategische Investitionen in den Ausbau von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien ermöglichen sollen.
Verteidigungsfähigkeit durch mitgliedsstaatliche Investitionen
Fast zeitgleich zum CISAF veröffentlichte die Europäische Kommission den Defence Readiness Omnibus, ein Maßnahmenpaket, das die Verteidigungsfähigkeit der EU stärken und die nationalen Sicherheitsstrategien der Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame europäische Grundlage ausrichten soll. Sie geht dabei von einem Investitionsbedarf von bis zu EUR 800 Mrd. in den kommenden vier Jahren aus.
Der Defence Readiness Omnibus geht hierbei auf Möglichkeiten ein, Investitionen ohne beihilferechtliche Genehmigungsverfahren zu gestalten. Dabei verweist die Europäische Kommission insbesondere auf die Verteidigungsausnahme des Art. 346 Abs. 1 b AEUV, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, Verteidigungsprojekte außerhalb der strengen beihilferechtlichen Vorgaben zu subventionieren.
2026 im Zeichen weiterer Reformprojekte
2026 werden weitere Überarbeitungen beihilferechtlicher Vorschriften mit Spannung erwartet – darunter die Aktualisierung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht-finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten, deren Laufzeit zuletzt bis Ende 2026 verlängert worden war, sowie die Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die künftig Beihilfeverfahren weiter vereinfachen und Bürokratie abbauen soll.
2026 könnte außerdem zu einem weiteren wegweisenden Jahr werden, in dem sich zeigt, inwieweit die bereits erfolgten Reformen u. a. durch das CISAF tatsächlich Früchte tragen und die EU im globalen Wettbewerb voranbringen. Fest steht jedenfalls, dass sich Unternehmen in verschiedensten Branchen wertvolle Opportunitäten durch staatliche Förderung ihres Business bieten können.
Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.
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