News

Digitales und KI-Zeit­alter bei Kartell- und Miss­brauchs­aufsicht

28.01.2026

Die Ereignisse des Jahres 2025 geben deutliche Hinweise auf neue Schwerpunkte der Wettbewerbsbehörden. Gerichtliche Entscheidungen spielen ihnen dabei in die Karten.

Aufdecken von Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht leicht(er) gemacht

Im Fall Michelin (T-188/‌24) bestätigte das Gericht der Europäischen Union implizit, dass die Europäische Kommission auch dann zulässigerweise Kartellverfahren einleiten und Durchsuchungsmaßnahmen durchführen darf, wenn sie auf Erkenntnisse gestützt werden, die aus dem KI-gestützten Screening öffentlicher Informationen stammen. Die Entscheidung ruft zugleich die Risiken der öffentlichen Preisgabe strategischer oder preisbezogener Informationen in Erinnerung (Details: Noerr Insights). Die Nutzung KI-gestützter Analysewerkzeuge dürfte zum festen Bestandteil in der Ermittlungspraxis der Wettbewerbsbehörden werden, so beispielsweise bei der großflächigen Analyse von Unternehmensveröffentlichungen.

Durch die Nuctech-Entscheidung (C-720/‌24) des Gerichtshofs der Europäischen Union wurden die Rechte der Europäischen Kommission bei Dawn Raids weiter gestärkt:

Die Wettbewerbsbehörde darf Daten selbst dann einsehen, wenn sie auf Servern außerhalb der EU liegen, sofern die betroffene Tochtergesellschaft einen Datenzugriff hat und sich daraus möglicherweise Erkenntnisse über einen Kartellrechtsverstoß ergeben.

Im Fokus: No-poach-Abreden und Informationsaustausch

Für Aufsehen sorgte das EUR-329-Mio.-Bußgeld der Europäischen Kommission gegen Delivery Hero/‌Glovo: Wie bereits in ihrem Policy-Brief angekündigt, ordnete sie Abwerbeverzichtsvereinbarungen (sog. No-poach-Abreden) als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung ein. Angesichts des Fachkräftemangels wird die Aufmerksamkeit der Wettbewerbsbehörden auf arbeitsmarktbezogene Absprachen weiter zunehmen. Gezielte Compliance-Schulungen der HR-Abteilungen sind daher unerlässlich (Details: Noerr Insights).

Das Risiko eines Kartellrechtsverstoßes durch den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern wurde durch das Urteil in der Rechtssache Banco BPN (C-298/‌22) nochmals deutlich erhöht: Bereits der einmalige Austausch kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen, ohne dass es einer darüber hinausgehenden Koordinierung anhand der ausgetauschten Informationen bedarf (Details: Noerr Insights).

Entsprechend nicht verwunderlich ist die zunehmende Aktivität der Wettbewerbsbehörden in diesem Bereich. Erst kürzlich leitete die Europäische Kommission eine Untersuchung gegen die Deutsche Börse und Nasdaq ein (Pressemitteilung).

Digitale Themen dominieren die Missbrauchsaufsicht

Die finale Fassung der Leitlinien der Europäischen Kommission zum Behinderungsmissbrauch lässt weiter auf sich warten. Die Europäische Kommission war jedoch keineswegs untätig, sondern leitete wegen des Verdachts auf Marktmachtmissbrauch Verfahren gegen SAP und Red Bull ein.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seiner Entscheidung Android Auto (C-233/‌23) die Anforderungen herabgesenkt, um erfolgreich Zugang zu digitalen Plattformen beanspruchen zu können (Details: Noerr Insights).

Außerdem wird die Steinbruch-Entscheidung des BGH (KZR 73/‌23) perspektivisch die nationale Missbrauchsaufsicht nach § 20 GWB schärfen. Die Entscheidung unterstreicht, dass auch Unternehmen ohne klassische Marktbeherrschung in den Blick geraten können, wenn Abhängigkeiten bestehen und Ausweichmöglichkeiten begrenzt sind.

Das kommt 2026

Insgesamt sind für 2026 eine engere Verzahnung technologischer Ermittlungsinstrumente, strenge Maßstäbe für Informationsflüsse und eine verfeinerte Missbrauchsaufsicht zu erwarten. Unternehmen sollten Marktkommunikation, Personalstrategien und digitale Schnittstellen frühzeitig kartellrechtlich prüfen und Compliance-Prozesse fortentwickeln.

Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.

Bestens
informiert

Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Jetzt anmelden