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CPC-Verfahren: Bundesamt für Justiz übernimmt Zuständigkeit – Behörden­kooperation und Durchsetzung intensivieren sich

19.02.2026

Die Durchsetzung verbraucher- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben verlagert sich zunehmend vom klassischen zivilrechtlichen Wettbewerbsrecht zu behördlich koordinierten Verfahren. Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (CPC-Verordnung), mit der grenzüberschreitende Verstöße im Binnenmarkt effizienter aufgegriffen werden sollen.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Zuständigkeit für CPC-Verfahren in Deutschland wieder beim Bundesamt für Justiz (BfJ), nachdem das Umweltbundesamt hierfür seit 2021 verantwortlich war.

Auf Basis der CPC-Verordnung können Durchsetzungsersuchen anderer Mitgliedstaaten zu behördlichen Maßnahmen wie Auskunftsanordnungen, Unterlassungsverfügungen und Zwangsgeldandrohungen führen. Die Verfahren decken ein breites Spektrum wettbewerbsrechtlicher Themen ab – von unlauteren Preisangaben über irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen bis hin zu Informationspflichten im E-Commerce.

Die gesteigerte praktische Bedeutung des CPC-Netzwerks zeigt auch eine koordinierte Aktion der nationalen Behörden gegen große E-Commerce-Plattformen, bei der eine Reihe von Praktiken – darunter sogenannte „Fake Discounts“, Druckverkaufs-Taktiken, irreführende Informationen zur Rückgabe sowie irreführende Nachhaltigkeitsangaben – als mögliche Verstöße gegen unionsrechtliche Verbraucherstandards gerügt wurden. Innerhalb enger Fristen müssen betroffene Unternehmen zu den Vorwürfen Stellung nehmen und gegebenenfalls Korrektur- oder Verpflichtungsangebote vorlegen, andernfalls stehen ihnen koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen durch nationale Behörden, in Deutschland durch das BfJ, bevor.

Prozessual zeichnen sich CPC-Verfahren durch ein hybrides Gefüge aus zivil- und verwaltungsprozessualen Elementen aus. Rechtsschutz gegen behördliche Bescheide wird vor den ordentlichen Gerichten eingelegt. Ein Verfahren hat es dabei schon bis zum Bundesgerichtshof geschafft, welcher klärungswürdige prozessuale und kompetenzrechtliche Fragen allerdings noch offenließ (Urteil vom 20.02.2025, Az. I ZB 26/24).

Die jüngsten Entwicklungen unterstreichen, dass die CPC-Verordnung und die entsprechende Behördenkooperation zu einem zentralen Instrument im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht avancieren. Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit – insbesondere im digitalen Handel – sollten die Entwicklung dieser Verfahren genau beobachten und ihre Compliance- und Litigation-Strategien entsprechend ausrichten.

Wir beraten Unternehmen umfassend zu CPC-Verfahren und behördlicher Verbraucherschutzdurchsetzung auf EU-Ebene, von der präventiven Risikoanalyse über die Begleitung behördlicher Ermittlungs- und Durchsetzungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Verteidigung. Erfahren Sie hier mehr >

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