Europäische Kommission: Vorschlag zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten nach der DS-GVO für Organisationen mit weniger als 750 Mitarbeitern
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket zur Vereinfachung von Vorschriften und zum Abbau von Bürokratie im Binnenmarkt vorgelegt. Dieses Paket zielt unter anderem darauf ab, die Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine mittelgroße Unternehmen (SMC) und Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten zu vereinfachen.
Nach dem kürzlichen Vorschlag der Kommission soll die Pflicht zur Führung von Verarbeitungsverzeichnissen (Artikel 30 DS-GVO) nicht für ein Unternehmen oder eine Organisation mit weniger als 750 Beschäftigten gelten, es sei denn, die Verarbeitung birgt ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Sinne der Bestimmungen über Datenschutz-Folgenabschätzungen (DS-FA) (Artikel 35 DS-GVO). Derzeit müssen Organisationen, die der DS-GVO unterliegen, grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe oder der Zahl ihrer Mitarbeiter Verarbeitungsverzeichnisse führen (die derzeitige Ausnahmeregelung in Artikel 30 (5) DS-GVO für Unternehmen und Organisationen, die weniger als 250 Personen beschäftigen, findet aufgrund ihres sehr engen Anwendungsbereichs kaum Anwendung).
Während die Europäische Kommission einen drastischen Bürokratieabbau anstrebt, stellt sie in ihren Fragen und Antworten klar, dass die vorgeschlagenen Änderungen der DS-GVO (um ein weiterhin hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten) keine anderen Bestimmungen der DS-GVO berühren. Es ist daher fraglich, ob der angestrebte Bürokratieabbau tatsächlich zum Tragen kommen wird. Die verbleibenden Anforderungen der DS-GVO, wie z. B. die Erfüllung der Rechenschaftspflicht (Art. 5 (2) DS-GVO), die Suche nach einer Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 6 (1) DS-GVO) oder die Information der betroffenen Personen über jede Verarbeitungstätigkeit (Art. 13, 14 DS-GVO), erfordern nach wie vor von jeder Organisation eine tiefgreifende Kenntnis der eigenen Datenverarbeitungstätigkeiten.
Unser neuer European Data Legislation Tracker hält Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden