FAZ: Wegweisendes Urteil des EuGH – Deutsche Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz auf der Kippe
Unser Associated Partner Sebastian Dienst beleuchtet in einem Gastbeitrag für die FAZ die weitreichenden Konsequenzen eines wegweisenden EuGH-Urteils für die deutschen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz (Urteil vom 30. März 2023, Rechtssache C-34/21).
Der EuGH stellt die deutschen Vorschriften zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext grundsätzlich in Frage. Sebastian Dienst plädiert dafür, nun sorgfältig abzuwägen, wie der deutsche Gesetzgeber möglichst rasch Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte herbeiführen kann. Auch vor dem Hintergrund der vom EuGH skizzierten hohen Anforderungen an nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz wäre es womöglich zielführender, die verunglückten deutschen Regelungen weitestgehend ersatzlos zu streichen, anstatt sie nun durch ein neues eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu ersetzen. Die in der Praxis mittlerweile etablierten und eingespielten Regelungen der DS-GVO könnten einen praktikableren, sachgerechteren und letztlich auch verlässlicheren Rahmen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext bilden als ein zusätzliches umfassendes nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz – das früher oder später höchstwahrscheinlich ebenfalls beim EuGH landen würde.
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