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Incoterms 2020

01.06.2020

Mit der Veröffentlichung des Incoterms®-Regelwerks im Jahre 1936 durch die internationale Handelskammer (ICC) wurden erstmals global verwendbare Standards für die Lieferbedingungen bei internationalen Geschäften angeboten. Seither fasst die ICC die Klauseln etwa alle zehn Jahre neu. Am 1.1.2020 wurden die in vielen laufenden Verträgen genutzten Incoterms® 2010 von der mittlerweile 9. Fassung des erfolgreichen Regelwerks, den Incoterms® 2020, abgelöst.

Bei den Incoterms® handelt es sich um in der Praxis des globalen Handels weltweit anerkannte standardisierte Handelsklauseln für internationale Warenlieferungen, die jedoch auch bei rein nationalen Geschäften genutzt werden können und vielfach genutzt werden. Ihre Bedeutung ist groß, sie werden mittlerweile in dem weit überwiegenden Teil aller internationalen Kaufverträge vereinbart. Die Incoterms®-Klauseln regeln die wichtigsten Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware. Dazu gehört der Übergang einer Ware an den Käufer, Transportkosten, die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und die Versicherungskosten. Nicht geregelt werden durch die Incoterms®-Klauseln z.B. die Zahlungsbedingungen, der Eigentumsübergang einer Ware oder die Streitbeilegung.

Mit der Neufassung reagiert die ICC mit einigen Neuerungen auf Kritik in der Vergangenheit und passt das Regelwerk ein weiteres Mal an die sich stetig weiter entwickelnden Gepflogenheiten des internationalen Warenhandels an.

Was ist neu?

Der wesentliche Leitgedanke der jüngsten Fortentwicklung liegt darin, Anwendern den Zugang zu den Incoterms® im täglichen Gebrauch sprachlich und systematisch zu erleichtern. Materiell tiefgreifende Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Bei dem aktualisierten Regelwerk fällt daher auch zunächst die etwas angepasste, ein wenig „benutzerfreundlichere“ Darstellungsform ins Auge. Die Anwendungshinweise werden in Form von erläuternden Kommentaren jeder einzelnen Incoterms®- Klausel beigefügt, darüber hinaus ist die Reihenfolge der Incoterms® so verändert, dass die Punkte Lieferung und Gefahrübergang hervorgehoben werden. Zudem werden alle Kostenregelungen, die in den verschiedenen Klauseln enthalten sind, einmal zentral zusammengefasst, um einen schnelleren Überblick zu gewährleisten.

Die Grundsystematik der Incoterms® 2020 folgt der mit den Incoterms® 2010 eingeführten Struktur und unterscheidet weiterhin in verschiedenen Kategorien zwischen solchen Klauseln, die für sämtliche Transportarten gelten (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und solchen, die ausschließlich für die Beförderung mit Binnen- und Seeschiffen verwendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).

Die wohl wesentlichsten inhaltlichen Änderungen sind die Ersetzung der bisherigen Klausel DAT (Benannter Terminal im Bestimmungshafen bzw. –ort / Delivered at Terminal) durch die Klausel DPU (Geliefert benannter Ort entladen / Delivered at Place Unloaded), durch die unterstrichen werden soll, dass der Bestimmungsort ein beliebiger sein kann (und kein Terminal sein muss) sowie die Anpassung der Klausel FCA, die nun auch die Option vorsieht, dass der Käufer verpflichtet werden kann mit seinem Frachtführer die Ausstellung eines Konnossements mit An-Bord-Vermerk zu vereinbaren, das der Käufer dem Verkäufer übergibt. Diese Änderung ist hilfreich, um die FCA Klausel im Containerhandel auch im Akkreditivgeschäft einzusetzen. Die Incoterms® 2020 sehen zudem verschiedene Deckungshöhen des Versicherungsschutzes in der CIF –Klausel (Kosten, Versicherung und Fracht / Cost, Insurance and Freight) und der CIP –Klausel (Frachtfrei versichert / Carriage and Insurance Paid To) vor. Unter der CIF-Klausel, die vorwiegend im Seegüterhandel Anwendung findet, wird die Incoterms® 2020- Regelung mit den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses als Standarddeckung beibehalten (die Parteien können aber natürlich einen höheren Versicherungsschutz vereinbaren). CIP fordert nun hingegen ein höheres Deckungsniveau, das mit der Institute Cargo Clauses (A) übereinstimmt. Daneben unterstreichen die Incoterms® 2020 auch sicherheitsrelevante Anforderungen etwas mehr. Während in den Incoterms® 2010 die mit dem Transport verbundene Sicherheitsproblematik noch keine größere Rolle spielte, enthalten die Incoterms® 2020 nun also eine ausdrückliche Zuordnung sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und Transportkosten.

Was bedeuten die Änderungen für die Praxis?

Bei den Incoterms® handelt es ich nicht um Gesetze, sie werden auch nicht automatisch Gegenstand eines Vertrages, sondern nur dann, wenn sich Verkäufer und Käufer ausdrücklich auf die Einbindung einer konkreten Incoterms®- Klausel einigen.

Die Neufassung der Incoterms® bedeutet daher nicht, dass die bisherigen Incoterms® ähnlich wie Gesetze außer Kraft treten, sondern nur, dass die Parteien für ihre Verträge künftig statt der Incoterms® 2010 die neue Fassung verwenden können. Die Incoterms® 2010 können jedoch weiter vereinbart werden, wenn dies eher den Wunschvorstellungen der Parteien entspricht. Aufgrund dieses Nebeneinanders der verschiedenen Regelwerke ist es aber (weiterhin) wichtig, dass in der jeweiligen Vereinbarung klar geregelt wird, auf welche Incoterms® Bezug genommen werden soll. Legen die Parteien dies nicht ausdrücklich fest, gelten im Zweifel die Incoterms® 2020 als vereinbart.

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