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Leitfaden Datennutzung: Noerr und VDMA veröffentlichen Orientierungshilfe zur Vertragsgestaltung für den Mittelstand

01.07.2019

Industrie 4.0 – Wem gehören die (Maschinen-)Daten? Parameter für die Entwicklung einer Datenstrategie im Unternehmen


Der zunehmende Einsatz von Sensorik generiert einen riesigen Umfang an Daten über Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb. In der intelligenten Auswertung dieses Datenschatzes liegt für die Unternehmen ein enormes Potential, denn die beim Betrieb von Maschinen anfallenden Daten bilden die Grundlage für völlig neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Wertschöpfung durch digitale Servicedienstleistungen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei allerdings um ein vergleichsweise junges Phänomen und es fehlen anerkannte Standards für eine rechtliche Absicherung der Datennutzung. Denn: Wem die Daten „gehören“ ist gesetzlich nicht geregelt.

Eine wertvolle Orientierungshilfe hierfür stellt der „Leitfaden Datennutzung“ dar, den der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und die Kanzlei Noerr jetzt vorlegen. Er zeigt auf, dass es keines gesetzlichen Dateneigentums im Hinblick auf die Zuordnung und Nutzung von Maschinendaten bedarf, sondern flexible und praktikable Lösungen besser im Verhandlungswege entwickelt werden können. Dazu enthält der Leitfaden konkrete Beispielsregelungen für Standardverträge, die einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ermöglichen. „Innovative Geschäfte brauchen Freiraum, um sich zu entwickeln – hierzu gehört auch das hohe Gut der Vertragsfreiheit“, betont Hartmut Rauen, stellv. VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Um eine passgenaue Fokussierung auf die Bedürfnisse der Anwender zu erreichen, wurde der Leitfaden auf der Grundlage von Interviews mit Entscheidungsträgern von besonders innovativen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus erstellt. Dr. Torsten Kraul von Noerr, Mitautor der Studie, unterstreicht: „Mit dem Leitfaden wollen wir die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Strategie für die Datennutzung voranzutreiben und rechtssicher umzusetzen.“ Hierbei soll die Orientierungshilfe des VDMA nicht zuletzt auch einen Anstoß für die Herausbildung von – unverbindlichen – Standards für vertragliche Regelungen zur Datenhoheit geben.

Rahmenbedingungen und Werkzeugkasten für die Vertragsgestaltung


Die Gestaltung einer Strategie für die Datennutzung sollte, ebenso wie der Entwurf und die Verhandlung von Vereinbarungen über die Datenhoheit, anhand klarer Parameter und in einem strukturierten Prozess erfolgen. Angesichts der Neuheit des Themas ist der Erfahrungsstand hierzu bei den Unternehmen noch sehr unterschiedlich.

Hier setzt der neue Leitfaden an. Anknüpfend an einen Überblick über den Rechtsrahmen der Verwertung von Maschinendaten umfasst der Werkzeugkasten Datennutzung als Kernstück des Dokuments in systematischer Abfolge Gestaltungshinweise für die wesentlichen in einer Vereinbarung zur Datenhoheit zu treffenden Regelungen. Für den Bereich der Zuordnung und Nutzung von Maschinendaten enthält der Werkzeugkasten konkrete Formulierungsvorschläge, die typische Gestaltungsalternativen in einer abstrakten Form abdecken und als Grundlage für die Zusammenstellung und Anpassung in konkreten Anwendungsszenarien dienen können.

Um den Zugang zu den abstrakten Hinweisen im Werkzeugkasten Datennutzung zu erleichtern, sind diesem verbreitete Anwendungsfälle vorangestellt. Zur Illustration erfolgt im Nachgang eine konkrete Anwendung auf die dargestellten Sachverhaltskonstellationen im Wege beispielhafter Formulierungen.

Wie ist der Werkzeugkasten zu lesen?


Um den Unternehmen als Blaupause für die eigene Vertragsgestaltung für konkrete Anwendungsfälle zu dienen, folgt die Darstellung im Werkzeugkasten dem typischen Aufbau immaterialgüterrechtlicher Nutzungsvereinbarungen.

Dabei werden in abstrakter Weise Entscheidungs- und Gestaltungsalternativen für die wesentlichen Regelungsbereiche dargestellt, die für den Kernbereich der Datenhoheit mit Musterformulierungen für typische Szenarien unterlegt sind. Auf diese Weise kann der Werkzeugkasten zunächst dazu eingesetzt werden, um unternehmensintern strategische Positionen zu den einzelnen Aspekten zu identifizieren und festzulegen. In einem weiteren Schritt können die vorgeschlagenen Klauseln aber auch dazu dienen, den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens entsprechende vertragliche Regelungen zu entwickeln.

                                                            Downlaod: "Leitfaden Datennutzung – Orientierungshilfe zur Vertragsgestaltung für den Mittelstand“


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