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Product Compliance News

11.08.2014

Wir werden fortan aktuelle Entwicklungen aus dem gesamten Bereich der Product Compliance berücksichtigen: Unsere Mandaten sind national wie international zunehmend mit regulativen Anforderungen konfrontiert, die nicht alleine dem puren Produktsicherheitsrecht entstammen. Daneben treten immer strengere Vorgaben des Gesetzgebers etwa zu Energie- und Ökoeffizienz, zum Elektroabfall, zum Lebensmittel- und zum Chemikalienrecht oder auch zu vermeintlich unscheinbaren Anforderungen, wie sie etwa das Eichrecht repräsentiert. All dies ist für den staatlich ungestörten Warenvertrieb von zentraler Bedeutung. Dementsprechend haben wir unseren Newsletter in „Product Compliance“ umbenannt, um die inhaltliche Erweiterung auch nach außen sichtbar werden zu lassen.

Am 13. Dezember 2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Mit diesem Rechtsakt gehen einheitliche Kennzeichnungspflichten einher, deren Beachtung für die Lebensmittelunternehmer unerlässlich ist. Einen hilfreichen Überblick über die wichtigsten Neuerungen haben wir in einem kurzen Beitrag für Sie zusammengestellt.

Die Europäische Kommission versucht indes ihre Planungen zur tiefgreifenden Um- bzw. Neugestaltung des Europäischen Produktsicherheitsrechts durch das vorgelegte Europäische Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket voranzutreiben. Sie muss allerdings einen Dämpfer mit Blick auf die extrem kontrovers diskutierte Regelung zur Angabe des Ursprungslandes („made in…“) hinnehmen, da sich derzeit die Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat gegen diese Vorgabe stellen und damit die Verordnungsentwürfe blockieren.

Der gewohnte Beitrag „aus fremder Feder“ kommt dieses Mal aus dem südamerikanischen Raum. Unser chilenische Kollege Herr van Weezel aus der Kanzlei Claro & Cia. (Santiago de Chile) gibt eine Übersicht über den regulatorischen Rahmen der dortigen Pflichten im Hinblick auf gefährliche Produkte.

Schließlich möchten wir noch auf eine durchaus erstaunliche Änderung der Verwaltungspraxis der „ear“ im Hinblick auf Rucksäcke, Taschen und Schulranzen mit festverbauten elektrischen Leuchtmitteln sowie auf Risiken beim Vertrieb von schadstoffbelasteter Kleidung hinweisen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Für Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

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