REACH: Weitere Beschränkungen für Textilerzeugnisse und Bekleidung geplant
Am 22.10.2015 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Beschränkung von CMR-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B in Textilerzeugnissen und Bekleidung, die für Verbraucher bestimmt sind, gestartet.
Erstmals beabsichtigt die EU-Kommission, das vereinfachte Beschränkungsverfahren gemäß Artikel 68(2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) anzuwenden. Dieses Verfahren kann zur Beschränkung von CMR-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B in Verbraucherprodukten angewandt werden. Dabei wird das übliche Beschränkungsverfahren erheblich verkürzt.
Insbesondere sind nicht vorgesehen:
- die Vorbereitung eines Beschränkungsvorschlags gem. Anhang XV und eine öffentliche Konsultation hierzu;
- Stellungnahmen der Ausschüsse RAC und SEAC;
- Konsultation des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung.
Textilerzeugnisse und Bekleidung wurden aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit einer Verbraucherexposition gegenüber möglicherweise enthaltenen CMR-Stoffen als erster "Testfall" für das vereinfachte Verfahren ausgewählt.
Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung einer Liste der durch die künftige Beschränkung betroffenen CMR-Stoffe (einzelne Substanzen oder Stoffgruppen), die später als spezielle Anlage dem Anhang XVII der REACH-Verordnung beigefügt werden soll. Diese Anlage könnte anschließend auch regelmäßig aktualisiert werden.
Eine vorläufige Liste potenziell betroffener Stoffe liegt bereits vor. Die dort aufgeführten 291 Stoffe sind in drei Gruppen unterteilt:
- Gruppe 1: Eingestufte Farbstoffe und kanzerogene Amine
- Gruppe 2: Stoffe, die aus Erdöl oder Kohle stammen/gewonnen werden
- Gruppe 3: Sonstige Stoffe
Mit der nun gestarteten öffentlichen Konsultation bittet die EU-Kommission um Informationen zu:
- Vorkommen, inkl. Wahrscheinlichkeit, der identifizierten CMR-Stoffe in relevanten Verbraucherprodukten und sofern möglich, Informationen zur Konzentration, Funktion und zum Vorhandensein von Alternativen
- mögliche sozio-ökonomische Auswirkungen und Durchsetzbarkeit einer möglichen Beschränkung
Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 22. Januar 2016 möglich. Dazu steht ein Online-Fragebogen auf der Webseite der EU-Kommission zur Verfügung. Die Webseite der EU-Kommission mit weiteren Informationen und Hintergrunddokumenten zum möglichen Beschränkungsverfahren sowie den vorläufigen CMR-Stofflisten finden Sie hier:
Webseite der EU-Kommission mit weiteren Informationen zur Konsulation
Zum Online-Fragebogen geht es hier:
Online-Fragebogen
Schon aufgrund der hohen Zahl potenziell betroffener Stoffe und den weitreichenden Folgewirkungen einer solchen Ausweitung der Beschränkung für Textilerzeugnisse und Bekleidung sollten sich betroffene Unternehmen kurzfristig, gegebenenfalls auch über die einschlägigen Fachverbände, mit der öffentlichen Konsultation und den Plänen der Kommission vertraut machen.
Da die Kommission ausdrücklich auch nach der Durchsetzbarkeit einer möglichen Beschränkung fragt, sollte dieser erste "Testfall" eines vereinfachten Verfahrens zum Anlass genommen werden, auf die vielfältigen praktischen Probleme hinzuweisen. Zu nennen sind hier etwa die Schwierigkeiten bei der Kontrolle innerhalb der Lieferkette und die nicht zuletzt dadurch zunehmend erhöhten straf- und bußgeldrechtlichen Risiken für Importeure, Hersteller und Vertreiber.
Weitere Artikel: REACH-Zulassung: Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe erweitert
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