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Bundes­kartell­amt untersucht Markt für E-Auto-Ladesäulen: System­wechsel kündigt sich an!

13.07.2020

Nach den Plänen der Bundesregierung soll in den kommenden zehn Jahren eine flächendeckende, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge entstehen. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sind in Deutschland derzeit 136.000 reine Elektroautos zugelassen, die meisten davon in Bayern (30.571), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (25.647) und Baden-Württemberg (24.863). Nachdem sich Verbraucher über Preise und Konditionen bei öffentlich zugänglichen E-Auto-Ladestationen beschwert haben, wird das Bundeskartellamt diesen jungen Markt nun untersuchen.

Aufbau und Betrieb von Elektro-Ladesäulen unterliegen zwar nicht der für Stromnetze geltenden Regulierung. Für einen funktionsfähigen Wettbewerb ist nach Ansicht der Wettbewerbshüter aber auch hier ein diskriminierungsfreier Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen und die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen ausschlaggebend. Hieraus folgende Wettbewerbsdefizite könnten dem Kartellrecht unterliegen. Das Bundeskartellamt untersucht deshalb die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung der Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen. Außerdem wird das Bundeskartellamt den Aufbau von Ladesäulen an Autobahnen in den Blick nehmen.

Das Bundeskartellamt wird die Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragen: In der ersten Phase sollen der aktuelle Stand und die Praxis der Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. In der zweiten Phase wollen die Wettbewerbshüter ermitteln, wie Mobilitätsdienstleister und Kunden die Nutzung bewerten.

Diese Initiative des Bundeskartellamts fügt sich nahtlos ein in weitere regulatorische Initiativen in diesem Markt. So beschäftigt die Branche schon länger die Bestimmungen der Preisangabenverordnung und deren strenge Auslegung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Erst jüngst ist zudem bekannt geworden, dass die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet hat, an dessen Ende die Ladeinfrastruktur-Branche grundlegend verändert werden könnte. Auch bei der Konsultation der Bundesnetzagentur geht es um den diskriminierungsfreien Zugang – in diesem Fall, zu welchen Konditionen ein Ladepunktbetreiber einem (anderen) Stromlieferanten Zugang zu seiner Ladeinfrastruktur gewähren muss. Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur sollen die Charge Point Operator (CPO) dazu verpflichtet werden, den Strom an Kunden mit Vertrag eines Konkurrenzunternehmens abzugeben. Dafür sollen sie „eine angemessene Gebühr für die Nutzung ihrer Infrastruktur“ erhalten. Gängige Praxis ist das bereits beim Haushaltsstrom, wo Vertragsfreiheit herrscht und man beim Umzug seinen Stromversorger quasi mitnehmen kann. An der Ladeinfrastruktur soll der Ladepunktbetreiber aber „erster Letztverbraucher“ sein und deshalb würde diese Struktur ein echter Paradigmenwechsel sein.

Es bleibt also spannend und alle Beteiligten auf diesem Markt sind gut beraten, diese Entwicklungen eng zu verfolgen. Viele Geschäftsmodelle setzen die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen voraus. Sind hieran Änderungen aufgrund der sich abzeichnenden Änderungen notwendig, dann sollten diese frühzeitig eingeleitet werden. Für diese Beratung steht Ihnen unser Team New Mobility mit seiner rechtlichen Kompetenz und langjährigen Branchenerfahrung jederzeit zur Verfügung.

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