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Eckpunkte­papier zu einem modernen Einwanderungs­gesetz

07.11.2022

Arbeitgeber sollen künftig leichter Personal aus dem Nicht-EU-Ausland gewinnen können

Um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften in Deutschland zu begegnen, soll die Arbeitsmigration für Nicht-EU-Bürger erleichtert und qualifiziertes Fachpersonal für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden. Die Bundesregierung hat jetzt dem Kabinett zur Abstimmung ein Eckpunktepapier für ein modernes Einwanderungsgesetz vorgelegt. Nach Ausarbeitung von Details soll dieses dann im Frühjahr 2023 verabschiedet werden.

Welche Erleichterungen bei der Anstellung von Nicht-EU-Bürgern sieht dieses Papier für deutsche Unternehmen vor?

Das neue Konzept beruht auf drei Säulen, der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Fachkräftesäule (1. Säule)

Die sog. Blaue Karte / EU, die bereits jetzt Hochschulabsolventen aus dem Ausland erteilt wird, wenn diese einen Arbeitsvertrag mit einem (in Deutschland ansässigen) Arbeitgeber vorlegen, der ein Mindestjahresgehalt von (derzeit) EUR 56.400 brutto vorsieht, soll es auch weiterhin geben. Die Bundesagentur für Arbeit muss hier nicht involviert werden, was das Antragsverfahren beschleunigt. Auch die Privilegierung für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern in MINT-Berufen, für die ein geringeres Gehalt ausreicht, soll bestehen bleiben. Zudem sollen auch in Zukunft Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten ausländischen Berufsabschluss eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, die ihnen die Ausübung einer „passenden“ Beschäftigung erlaubt.

Neu soll sein, dass diese Fachkräfte künftig nicht mehr einen für die Tätigkeit in Deutschland „passenden“ Hochschul- oder Berufsabschluss benötigen, sondern vielmehr jede Beschäftigung ausüben können, unabhängig davon, welchen Ausbildungsabschluss sie haben. Der Abschluss muss dann nicht mehr inhaltlich zur geplanten Beschäftigung passen. Eine ausgebildete Lehrerin soll dann auch als Controllerin oder ein Chemiker als Personalleiter arbeiten können.

Erfahrungssäule (2. Säule)

Nicht-EU-Ausländer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss sollen künftig leichter einen Aufenthaltstitel bekommen können. Für IT-Kräfte, die bereits jetzt schon keinen anerkannten Berufsabschluss benötigen, soll zudem künftig eine niedrigere Bruttogehaltsschwelle gelten (bisher muss das Gehalt der IT-Kräfte mindestens EUR 50.760 brutto p.a. betragen). Sie sollen auch keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.

Potenzialsäule (3. Säule)

Künftig soll es zudem die Möglichkeit geben, dass interessierte Ausländer mit einer sog. Chancenkarte nach Deutschland einwandern, um hier einen Arbeitsplatz suchen zu können. Kriterien für eine Chancenkarte sollen dann unter anderem ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder ein Voraufenthalt in Deutschland sein. Die konkreten Anforderungen werden erst nach Verabschiedung des Eckpunktepapiers durch das Kabinett im darauffolgenden Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

Ausblick

Es bleibt zu hoffen, dass die konkrete Ausgestaltung dieser geplanten Erleichterungen auch in der Praxis zu schnelleren Entscheidungen der Behörden im Antragsverfahren führen wird. Eine Verkürzung des Verfahrens wäre hier insbesondere im Hinblick auf eine oft kurzfristige Personalplanung zu wünschen. Angesichts des aktuellen Personalmangels – auch bei den Antragsbehörden – würde ein erleichtertes Verfahren sicherlich auch zu einer Beschleunigung und Arbeitserleichterung bei den behördlichen Sachbearbeitern führen.