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EU-Iran-Handelsinstrument INSTEX wickelt erste Transaktion mit dem Iran ab

05.04.2020

Das Instrument Support of Trade Exchanges („INSTEX“) zur Abwicklung von Transaktionen der Realwirtschaft zwischen Europa und dem Iran hat sein erstes Geschäft vollzogen. Das berichteten die Gründungsmitgliedstaaten Großbritannien, Frankreich und Deutschland (die sog. „E3“) am 31.03.2020. Es handelt sich um eine Lieferung von Medizinprodukten in den Iran. Weitere Transaktionen sollen nun folgen.

Seit dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran – dem Joint Comprehensive Plan of Action („JCPOA“) – und der Wiedereinsetzung US-amerikanischer Iran-Sanktionen sind die Wirtschaftsbeziehungen Europas mit dem Iran wegen der empfindlichen Sanktionsandrohung auch für EU-Unternehmen weitestgehend zum Erliegen gekommen. Die E3 – allesamt Parteien des JCPOA – hoffen, mithilfe von INSTEX die Handelsbeziehungen zum Iran ausbauen und den Iran zum Festhalten am JCPOA bewegen zu können (vgl. unsere News vom 01.02.2019). 

INSTEX fungiert – im Zusammenspiel mit seinem iranischen Gegenstück STFI – als Barter Clearingstelle. Dadurch vollzieht sich der Güteraustausch zwischen iranischen und nicht-iranischen Gesellschaften ohne direkte transnationale Finanztransaktionen. Auf diese Weise soll Handel mit dem Iran ohne Involvierung der Finanzmarktinfrastruktur der USA und ohne Sanktionsrisiko für europäische bzw. sonstige Banken abgewickelt werden.

Die INSTEX-Mitgliedstaaten – neben den E3 eine größere Gruppe von EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen – beabsichtigten, zunehmend mehr Transaktionen über INSTEX abzuwickeln und INSTEX in Anbetracht der fortdauernden US-Iransanktionen als nachhaltige, langfristige Lösung für den legitimen Handel zwischen Europa und dem Iran zu etablieren. Im Laufe des Jahres sollen auch weitere INSTEX-Mitgliedstaaten hinzukommen.

Bislang beschränkt sich der über INSTEX zugelassene Handel für nicht-iranische Unternehmen auf Waren für humanitäre Hilfe, Arzneimittel und Medizinprodukte sowie landwirtschaftliche Güter – und damit durchweg um Güter, die nicht von den Sekundärsanktionen der USA erfasst sind. Ein darüber hinausgehender Ausbau des Güterverkehrs sei zwar grundsätzlich geplant – derzeit ist dies aber nicht absehbar.

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