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Bisherige Rechtslage
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US-Repräsentantenhaus
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US-Senat
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Verabschiedetes Gesetz
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Körperschaftsteuersatz
(Bundesebene)
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35%
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20%
(ab 1. Januar 2018)
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20%
(ab 1. Januar 2019)
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21%
(ab 1. Januar 2018)
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Besteuerung von pass-through income
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Besteuerung mit unternehmerindividuellem Steuersatz
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Senkung des Höchststeuersatzes auf 25%
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Lohnbereinigte Minderung der Bemessungsgrundlage
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Lohnbereinigte Minderung der Bemessungsgrundlage
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AMT
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AMT in Höhe von 20%
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Abschaffung der AMT nach 2017
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Beibehaltung der AMT
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Abschaffung der AMT nach 2017
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Sofortabschreibung
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Abschreibung über Nutzungsdauer
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Vollabschreibung für Investitionen nach dem 27. September 2017 bis zum 31. Dezember 2022.
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Vollabschreibung für Investitionen nach dem 27. September 2017 bis zum 31. Dezember 2022.
Anschließend sieht der Entwurf eine Stufenweise Reduzierung des Abzugs um jährlich 20% bis zum 31.12.2026 vor.
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Vollabschreibung für Investitionen nach dem 27. September 2017 bis zum 31. Dezember 2022.
Anschließend sieht der Entwurf eine Stufenweise Reduzierung des Abzugs um jährlich 20% bis zum 21.12.2026 vor.
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Zinsschranke
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Keine Beschränkung
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Ähnlich der deutschen Zinsschrankenregelung in § 4h EStG, aber in zwei Abstufungen (mit geringen unterschiedlichen Ausprägungen):
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Abziehbarkeit des positiven Zinssaldos i.H.v. 30 % des steuerlichen EBIT mit unbegrenztem Zinsvortrag.
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- Abziehbarkeit des positiven Zinssaldos i.H.v. 30% des steuerlichen EBITDA mit auf fünf Jahre begrenztem Zinsvortrag.
- Verschuldungstest (vgl. der US-Gesellschaft mit weltweitem Gesamtkonzern im Hinblick auf EBITDA.
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- Abziehbarkeit des positiven Zinssaldos i.H.v. 30% des steuerlichen EBIT mit unbegrenztem Zinsvortrag.
- Verschuldungstest (vgl. der US-Gesellschaft mit weltweitem Gesamtkonzern im Hinblick auf Verschuldung.
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Besteuerungsprinzip
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Welteinkommensprinzip
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Territorialitätsprinzip mit Freistellung ausländischer Gewinnausschüttungen bei qualifizierender Beteiligung (10%)
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Zwangssteuerpause für nicht repatriierte Gewinne
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35% bei Repatriierung
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14% (Geldvermögen)
7% (sonstige Aktiva)
auf den 2. November 2017
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14,5% (Geldvermögen)
7,5% (sonstige Aktiva) auf den 31. Dezember 2017
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15,5 % (Geldvermögen) 8% (sonstige Aktiva) auf den 2. November 2017 oder 31. Dezember 2017, der höhere Betrag ist maßgeblich
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Regelungen zur Sicherung der US-Bemessungsgrundlage
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Diesbezüglich bislang keine Beschränkungen
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Größenabhängig 20% „Excise Tax“ auf Zahlungen (außer Zinsen) an ausländische Konzerngesellschaften, die bei der US-Gesellschaft unmittelbar (Betriebsausgabe) oder mittelbar (Ako/Hko) abziehbar sind (Bruttobesteuerung).
Wahlrecht:
Besteuerung der korrespondierenden Einnahmen der ausländischen Konzerngesellschaft in den USA unter Anwendung einer Gewinnmarge (Nettobesteuerung) anstatt Bruttobesteuerung.
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Größenabhängig neben regulärer Besteuerung Anwendung einer Art Mindestbesteuerung:
Zusätzliche Ermittlung einer gesonderten, mit 10% besteuerten Bemessungsgrundlage. Hierbei sind sämtliche aufwandswirksame Leistungen an ausländische Konzerngesellschaften nicht abziehbar.
Festsetzung der höheren Steuer aus regulärer Ermittlung und Mindestbesteuerung.
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Größenabhängig neben regulärer Besteuerung Anwendung einer Art Mindestbesteuerung:
Zusätzliche Ermittlung einer gesonderten, mit zunächst 5%, ab dem 1. Januar 2019 10% besteuerten Bemessungsgrundlage. Hierbei sind sämtliche aufwandswirksame Leistungen an ausländische Konzerngesellschaften nicht abziehbar.
Festsetzung der höheren Steuer aus regulärer Ermittlung und Mindestbesteuerung.
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Verlustabzug
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2 Jahre Rücktrag, 20 Jahre Vortrag
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Beschränkung auf 90%,
unbegrenzter Vortrag mit Inflationsausgleich,
grds. kein Rücktrag
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Beschränkung auf 90% (80% ab 1.1.2023),
unbegrenzter Vortrag,
grds. kein Rücktrag
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Beschränkung auf 80%,
unbegrenzter Vortrag,
grds. kein Rücktrag
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