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WTO erlaubt milliardenschwere US-Strafzölle gegen die EU

11.10.2019

Der Handelsstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union hat eine neue Wende genommen: Vergangene Woche entschieden Schlichter der Welthandelsorganisation (WTO), dass die USA Vergeltungszölle bis zu einer Höhe von knapp 7,5 Milliarden US-Dollar – etwa 6,8 Milliarden Euro – jährlich auf Importe aus der EU erheben dürfen (Az. WT/DS316/ARB). Grund dafür sind EU-Subventionen für den Flugzeughersteller Airbus, welche gegen WTO-Recht verstoßen. Dies sind die seit Gründung der WTO schwerwiegendsten je genehmigten Vergeltungsmaßnahmen.

Hintergrund

Bereits 2004 hatten die USA gegen EU-Subventionen für Airbus vor der WTO geklagt. Die EU reagierte kurz darauf mit einem Verfahren gegen US-Subventionen für den US-Flugzeughersteller Boeing. Die angerufenen WTO-Spruchkörper befanden 2018 und 2019 in endgültigen Grundentscheidungen die staatlichen Hilfen sowohl an Airbus als auch an Boeing für WTO-rechtswidrig. Die jeweiligen Subventionen stellten Verstöße gegen die WTO-Regel dar, wonach Subventionen keine ernsthafte Schädigung der Interessen eines anderen WTO-Staates bewirken dürfen (Art.5 (c), 6.3 (a)-(c) SCM Agreement).

Für beide Verfahren sollten Schlichter entscheiden, bis zu welcher Grenze die Klägerstaaten jeweils mit Zöllen die Verstöße der Beklagten ausgleichen dürfen. Während diese Grenze nun in Sachen Airbus entschieden wurde, steht der Schiedsspruch im Parallelverfahren gegen die USA noch aus.

Folgen

Die US-Regierung reagierte sofort auf die Entscheidung: Ab dem 18. Oktober werden Importe von Flugzeugen und Flugzeugteilen aus der EU in die USA mit einer zusätzlichen Abgabe von zehn Prozent belastet. Des Weiteren wird auf eine Vielzahl anderer Produkte (u.a. Bücher, Butter, Käse, Mehl, Olivenöl, Kaffee, Whisky und Wein aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten) ein Einfuhrzoll von 25 Prozent erhoben werden. Dazu gehören unter anderem auch Werkzeuge und Kameralinsen aus Deutschland. Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird Deutschland mit Exportverlusten von ca. 2 Milliarden Euro jährlich von allen EU-Staaten am stärksten betroffen sein.

Der Schiedsspruch zu zulässigen EU-Vergeltungszöllen gegen die USA wegen der WTO-rechtswidrigen Subventionen für Boeing wird in sechs bis neun Monaten erwartet. Sollte hier – wie erwartet – eine ähnliche Entscheidung fallen, könnte die EU ihrerseits mit milliardenschweren Zöllen antworten. Aufgrund früherer WTO-Schiedssprüche in anderen Verfahren könnten von Seiten der EU sogar ab sofort noch bis zu ca. 4 Milliarden Euro hohe Strafzölle verhängt werden. Diese Option liegt laut EU-Handelskommissarin Malm-ström „auf dem Tisch“, man erhoffe sich jedoch möglichst eine Verhandlungslösung ohne destruktive Gegenmaßnahmen.

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