Noerr vertritt die Ultimate Fighting Championship erfolgreich gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM)

30.01.2025

Noerr hat mit einem Team um Tobias Bosch und Julian von Lucius die Veranstalterin der Mixed-Martial-Arts-Liga Ultimate Fighting Championship (UFC)  in einem 15 Jahre währenden Rechtstreit erfolgreich gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vertreten.

Die BLM hatte dem Fernsehsender Sport1 im Jahr 2010 verboten, die Kampfsportformate der UFC auszustrahlen, insbesondere weil sie eine verrohende Wirkung auf Jugendliche befürchtete. Gegen dieses Ausstrahlungsverbot hatte sich die UFC auf dem Wege einer Drittanfechtungsklage gewendet. Die BLM hatte ihre Entscheidung eigenmächtig getroffen, ohne die Kommission für Jugendschutz zu befassen und sich dabei auch über die Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle hinweggesetzt. Im Kern ging es in dem Rechtstreit daher um die Frage, ob der BLM ein solcher Entscheidungsspielraum überhaupt zusteht.

In dem sich anschließenden Rechtsstreit sind durch das Verwaltungsgericht München, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht insgesamt 14 gerichtliche Entscheidung ergangen.

Zuletzt hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2024 erneut entschieden, dass der Bescheid der BLM rechtswidrig war. Die Behörde habe ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt und die Grundrechte der UFC „völlig unberücksichtigt gelassen”.

Die hiergegen eingelegte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde hat die BLM nunmehr zurückgenommen.

Berater Ultimate Fighting Championship: Noerr

Leitung: Dr. Tobias Bosch (Partner) und Dr. Julian von Lucius (Associated Partner, beide Data, Tech & Telecom, Berlin)

Data, Tech & Telecom: Dr. Tobias Frevert (Partner), Dr. Johannes Stuve (Associate, beide Berlin)