Stellungnahme der Kanzlei Noerr zur Reform des EU-Vergaberechts
Im Rahmen einer kürzlich abgeschlossenen Konsultationsphase hat die Kanzlei Noerr eine Expertenstellungnahme zur Reform des EU-Vergaberechts abgegeben. In ihrer Stellungnahme begrüßen die Rechtsanwälte Dr. Julian von Lucius, Dr. Carsten Bringmann und Salomo Ortega Sawal die von der Europäischen Kommission intendierten Modernisierungs- und Beschleunigungsimpulse in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Die Europäische Kommission plant, die unionsweiten Vergaberegeln zu modernisieren sowie zu vereinfachen. Hierzu wird sie einen Legislativvorschlag ausarbeiten, der noch im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Das EU-Vergaberecht steht damit vor seinen größten Reformen seit über einem Jahrzehnt.
Ende des vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission europaweit Interessengruppen aus Praxis und Wissenschaft um ihre Stellungnahmen zur Begleitung des Reformprozesses gebeten. Dabei identifizierten die Noerr-Experten in ihrer Stellungnahme mehrere zukunftsweisende Handlungsfelder als wesentliche regulatorische Stellschrauben, um den ehrgeizigen Zielsetzungen und dynamischen Entwicklungen legislativ erfolgreich begegnen zu können:
- Integration weiterer vergaberechtlicher EU-Richtlinien
Das unionsweite Vergaberechtsregime muss als ganzheitliches Regelungswerk gedacht werden. Insbesondere die Rechtsmittelrichtlinien sowie die Richtlinie über die Koordinierung der Vergabeverfahren für bestimmte Bauaufträge sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Verteidigung und Sicherheit sollten systematisch integriert werden.
- Rechtsschutz
Effektiver Primärrechtsschutz ist essentielle Voraussetzung für einen funktionierenden europaweiten Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Insbesondere sollten verbindliche und präzise Mindestanforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz im neuen Legislativakt vorgegeben werden, um die abstrakten Anforderungen des Art. 47 der Grundrechtecharta vergabespezifisch zu konkretisieren.
- Verfahren
Die legislativ eingeräumte Flexibilität der Verfahrensarten und -wahl muss mit der Dynamik der Beschaffungsbedarfe rechtlich Schritt halten. Hierfür ist eine großzügigere Verfahrenswahl zugunsten offener Verfahren bzw. Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erforderlich und würde in der Praxis sowohl Bedarfsträgern, öffentlichen Auftraggebern als auch den Teilnehmern erhebliche Vorteile bieten.
- Auftragnehmer
Hinsichtlich der Auftragnehmer ist eine Abkehr von der starren Festschreibung der Bieterstruktur als wesentlicher Hemmschuh für eine optimale Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Vergaben geboten. Der Rechtsrahmen sollte – entsprechend den praktischen Bedürfnissen – durch klar definierte und sachgerechte Kriterien sowie flexible Adaptionsmöglichkeiten so angepasst werden, dass Änderungen in der Person des Bieters leichter und rechtssicher möglich sind und gleichwohl die Bieteridentität gewahrt bleibt, sodass wirtschaftliche Ressourcen effizient allokiert werden können.
- Vertragsanpassungen
Der rasante technische und innovative Fortschritt erfordert einen klaren sowie flexiblen europäischen Rechtsrahmen für Änderungen während der Vertragslaufzeit. In der Praxis zeigt sich, dass laufende öffentliche Verträge nicht selten an neue Entwicklungen angepasst werden müssen. Eine zielgerichtete und dynamisch steuerbare normative Konkretisierung zulässiger Änderungstatbestande bietet den Akteuren nicht nur größere Planungssicherheit, sondern auch chancenreiche Innovationsmöglichkeiten, welche die Wettbewerbspotentiale des europäischen Binnenmarkts umfassend heben.
Mit ihren Reformvorschlägen möchten die Noerr-Experten – die Ergebnisse der Evaluation adressierend – einen avantgardistischen Impuls für einen zukunftsweisenden und flexiblen Rechtsrahmen setzen.
Hintergrund: Im Rahmen des Reformprozesses der unionsweiten Vergaberegeln hat die EU-Kommission in den vergangenen beiden Jahren die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU bereits einer umfassenden Evaluation unterzogen und am 14. Oktober 2025 die Ergebnisse im Rahmen eines Arbeitsdokumentes veröffentlicht, welche auf eine gemischte Bilanz im Hinblick auf die angestrebten Zielsetzungen hinweisen. Zudem hat die Europäische Kommission am 3. November 2025 die erwähnte unionsweite Konsultation gestartet, in der Interessengruppen aus Praxis und Wissenschaft Stellungnahmen einreichen konnten, wie die bestehenden Vorschriften verbessert werden können, und welche in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen sollten.
Die volle Expertenstellungnahme unserer Rechtsanwälte Dr. Julian von Lucius, LL.M. (Cardozo), Dr. Carsten Bringmann und Salomo Ortega Sawal finden Sie hier.












