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Arbeitsschutz als Baustein der Mitarbeiterzufriedenheit

17.01.2022

Nach einer aktuellen Jobstudie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY stehen 48% der Beschäftigten einem Arbeitgeberwechsel offen gegenüber. Nur noch 22% der Beschäftigten fühlten sich ihrem Arbeitgeber eng verbunden. Arbeitsmarktforscher untermauern zwar, dass den Trennungs- und Wechselabsichten innerhalb Deutschlands nicht überdurchschnittlich oft Taten folgen (F.A.Z. vom 15.01.2022). So soll die Fluktuation auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch die Pandemie nicht zugenommen haben (F.A.Z. vom 07.01.2022). Unzufriedene Mitarbeiter sind aber nicht nur wechselwillig, sondern typischerweise auch weniger produktiv. Unternehmen tun also gut daran, verstärkt über Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit nachzudenken.

Ein unterschätzter Baustein ist dabei häufig der Arbeitsschutz, der seitens der Mitarbeiter in Pandemiezeiten hohe Aufmerksamkeit genießt. Wie z.B. der jüngst veröffentlichte DGB-Index Gute Arbeit 2021 zeigt, wirkt sich gerade der Arbeitsschutz positiv auf das Wohlbefinden von Beschäftigten – und damit auf die Mitarbeiterzufriedenheit – aus.

Gefährdungsbeurteilung als Wohlfühlfaktor

Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, fühlten sich danach nicht nur 81% der Beschäftigten gut geschützt. Mehr noch: 87% der Beschäftigten sahen die zum Infektionsschutz ergriffenen Maßnahmen bei Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als ausreichend an, während dies nur 76% der Beschäftigten bejahten, in deren Betrieb keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden war.

Wichtiger Bestandteil der derzeit im Netz unter den Hashtags #antiwork, #thegreatresignation bzw. #thebigquit geführten Debatte ist eine Wertediskussion (F.A.Z. vom 15.01.2022) und das heißt auch immer: Wertschätzungsdiskussion. Mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen werden also nicht nur Compliance Risiken (Beitrag vom 04.01.22) reduziert. Es wird auch eine Wertschätzung zum Ausdruck gebracht, die in der aktuellen Debatte wichtig sein und sich positiv auf das Beschäftigungsklima auswirken kann.

Belastung durch digitale Kommunikation und Home-Office

Das gilt nicht nur für den Arbeitsschutz im Betrieb selbst, sondern auch bei mobiler Arbeit und Einsatz im Home Office. Durch den vermehrten Rückgriff auf virtuelle Meetings hat sich die (gefühlte) Arbeitsbelastung von Beschäftigten – je nach Intensität der bis dahin persönlichen Kontakte – nämlich laut der Befragung des DGB um 33% bis 41% erhöht. Zudem gaben 32% der Beschäftigten an, dass sich die (gefühlte) Arbeitsbelastung durch die Tätigkeit von zuhause aus, erhöht habe. Auch hier kann ein zielgerichteter Arbeitsschutz das Wohlbefinden und damit die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, wenn er in den Blick nimmt, dass der Arbeitsplatz wechselt, durch den Arbeitnehmer bestimmt wird und in seiner Privatwohnung liegt. Dass Gesundheitsschutz auch im Home Office ein wichtiges Thema ist, zeigt – wie wir berichtet hatten – eine aktuelle Befragung von ClickMeeting: Die Ausstattung findet die Mehrheit in Ordnung, aber jeder vierte wünscht sich psychologische Betreuung.

Fazit

Arbeitsschutz-Compliance minimiert nicht nur Haftungsrisiken für Unternehmen, sondern bietet gleichzeitig eine Chance, die Mitarbeiterzufriedenheit und damit die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Sie sollte auch angesichts der aktuellen Debatte genutzt werden. 

Arbeitsrecht
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