EU-Digitalkartellrecht – erste Bußgelder für die Torwächter
Seit November 2022 ist der „Digital Markets Act“ („DMA“) in Kraft. Der DMA soll auf dem digitalen Binnenmarkt der EU die Marktmacht der zentralen digitalen Plattformen, der sogenannten „Torwächter“ (Gatekeeper), beschränken und so einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten ermöglichen. Als Torwächter wurden bisher Alphabet, Amazon, Apple, Booking, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft benannt.
Im April 2025 hat die Europäische Kommission erstmals Bußgelder nach dem DMA in Höhe von EUR 500 Mio. gegen Apple und EUR 200 Mio. gegen Meta verhängt. Im Zentrum des Verfahrens gegen Apple stehen dabei Verstöße gegen das Lenkungsverbot („Anti-Steering“) in Bezug auf App-Entwickler in seinem App-Store. Diesen wird nicht in ausreichendem Maß die Nutzung von alternativen Vertriebswegen gewährt, die außerhalb des App-Stores liegen. Meta wird ein „Consent or pay“-Modell vorgeworfen, bei dem die Nutzer von Facebook und Instagram entweder der Datenverarbeitung zustimmen oder auf eine kostenpflichtige, werbefreie Version ausweichen müssen. Apple und Meta werden zudem verpflichtet, die Verstöße sofort zu beenden und künftig zu verhindern (Noerr Insights).
Die Europäische Kommission zeigt in den genannten Fällen, dass sie bereit ist, die Instrumente des DMA – auch gegen politische Widerstände aus den USA – gegen von ihr festgestellte Verstöße anzuwenden. Apple und Meta haben gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission allerdings Nichtigkeitsklage eingelegt. Es wird sich zeigen, ob sich die Europäische Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen wird.
Überprüfung der Effektivität des DMA
Die Europäische Kommission setzt neben Bußgeldern im DMA auch auf einen „regulatorischen Dialog“ mit den Torwächtern. Im April 2025 hat sie ein Verfahren gegen Apple eingestellt. Apple hatte sich zuvor verpflichtet, den Browserauswahlbildschirm zu überarbeiten und so die Wahl alternativer Standardbrowser für Nutzer zu erleichtern.
2025 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum DMA durchgeführt. Unternehmen, Verbände und EU-Bürger hatten bis September die Möglichkeit, zu Fragen der Effektivität und zu einem möglichen Anpassungsbedarf beim DMA Stellung zu nehmen. Ein Ergebnis der Konsultation und eine Bewertung durch die Europäische Kommission sind für Mai 2026 im ersten offiziellen Review zum DMA angekündigt. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission dabei auch zur Anwendung des DMA im Bereich der künstlichen Intelligenz Stellung nehmen wird.
AI Office – wachsende Bedeutung?
Im November 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zu einem „Digital Omnibus“-Paket vorgelegt, um den europäischen Digitalrechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren, insbesondere in Bezug auf die DSGVO, den DMA und die KI-Verordnung. Das durch die KI-Verordnung bei der Europäischen Kommission geschaffene „AI Office“ soll eine zentrale Rolle bei der Aufsicht über die Verwendung von künstlicher Intelligenz spielen. Es bleibt abzuwarten, ob durch das Gesetzesvorhaben das „AI Office“ aufgrund der wachsenden Bedeutung von KI künftig als Regulierungsbehörde bei Transaktionen mitgedacht werden muss.
Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden









