„Corporate Social Responsibility“: Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie veröffentlicht
Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihrem Lage- und Konzernlageberichten beschlossen.
Mit dem Gesetz soll ein Mindeststandard festgelegt werden, wie und in welchem Umfang große deutsche Unternehmen über die Erfüllung ihrer unternehmerischen Sozialverantwortung (engl. Corporate Social Responsibility) berichten. In diesen Bereich fallen Maßnahmen zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zum Umweltschutz, zum Schutz der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung. Die neuen Berichtspflichten sollen erstmals für die im Jahr 2017 beginnenden Geschäftsjahre gelten. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Europäischen CSR-Richtlinie.
Der nun beschlossene Regierungsentwurf entspricht dem im März veröffentlichen Referentenentwurf. Die Autoren haben den Referentenentwurf in einem ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage besprochen.
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