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Die Rechen­zentrums­strategie der Bundes­regierung: Ganz­heit­liche Potentiale für Wirt­schaft, Investoren und die öffent­liche Hand für die digitale Trans­formation – Noerr Insight No. 1

05.05.2026

Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 ihre nationale Rechenzentrumsstrategie verabschiedet und damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode umgesetzt: die gezielte Stärkung Deutschlands als attraktiven, führenden und souveränen Rechenzentrumsstandort. Bereits im Vorfeld hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine Online-Konsultation initiiert, um im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses Perspektiven von Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in die Entwicklung der Rechenzentrumsstrategie einzubeziehen.

Die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und Raumfahrt und dem Bundeskanzleramt erarbeitete Strategie verfolgt das Ziel, die digitale Transformation Deutschlands zukunftsfähig auszubauen, insbesondere durch eine Verdopplung der Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis zum Jahr 2030. Die Strategie setzt daher zunächst beim Status Quo an, indem sie Deutschland im internationalen Wettbewerb verortet und sowohl globale Marktentwicklungen als auch nationale Stärken und Schwächen analysiert. Darauf aufbauend werden drei zentrale Handlungsfelder identifiziert: Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität. Für jedes dieser Handlungsfelder formuliert die Strategie einzelne Ziele und benennt Maßnahmen zu deren Umsetzung. Abschließend werden die nächsten Schritte zur praktischen Realisierung der Strategie skizziert.

Die wesentlichen Inhalte der Rechenzentrumsstrategie werden in einer Beitragsreihe vorgestellt, die aus insgesamt vier Beiträgen besteht. Dieser erste Beitrag der Beitragsreihe stellt die wesentlichen Inhalte, Ziele und Chancen der Rechenzentrumsstrategie dar. Dazu wird zunächst die Strategie in den Status Quo eingeordnet, bevor anschließend die übergeordneten Ziele vorgestellt werden (hierzu unter Buchstabe A.). Darauf aufbauend werden die drei von der Bundesregierung identifizierten Handlungsfelder erläutert und die geplanten Maßnahmen in Handlungsfeld 1 „Energie und Nachhaltigkeit“ näher beleuchtet (hierzu unter Buchstabe B.).

Nachdem im zweiten Beitrag das Handlungsfeld 2 „Standort und Fläche“ vorgestellt wird, widmet sich der dritte Beitrag der näheren Darstellung von Handlungsfeld 3 „Technologie und Souveränität“, bevor im vierten und abschließenden Beitrag der Beitragsreihe die aus der Rechenzentrumsstrategie resultierenden wirtschaftlichen Chancen und unternehmerischen Potentiale betrachtet werden und ein Resümee gezogen wird.

A. Status Quo und Ziele der Rechenzentrumsstrategie

Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung verfolgt den Anspruch, Deutschland als führenden und zugleich attraktiven Standort für Rechenzentrumskapazitäten weiter auszubauen. Konkret soll die in Deutschland installierte Rechenleistung bis zum Jahr 2030 mindestens verdoppelt werden, im Bereich des High Performance Computings („HPC“) und der Künstlichen Intelligenz („KI“) wird sogar eine Vervierfachung angestrebt. Ziel ist es, die digitale Leistungsfähigkeit Deutschlands und Europas insgesamt auf ein neues Niveau zu heben.

Die Strategie steht im Kontext der Hightech-Agenda Deutschlands und soll dazu beitragen, Innovationen schneller in wirtschaftliche Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu überführen. Sie richtet sich dabei nicht nur an Betreiber und Investoren von Rechenzentren, sondern ebenso an Ausrüster, Technologieentwickler sowie die öffentliche Hand. Zentrales Anliegen ist es, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Investitionen in Rechenkapazitäten mit der wachsenden Nachfrage nach Digitalisierung in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zügig umgesetzt werden können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem kontinuierlichen Austausch mit relevanten Stakeholdern sowie auf einer dynamischen Weiterentwicklung der Strategie, die durch jährlich zu veröffentlichende Maßnahmenpläne konkretisiert werden soll.

Der Ausgangspunkt der Strategie ist eine Bestandsaufnahme des Status Quo: Deutschland ist derzeit der führende Rechenzentrumsstandort in Europa und verfügt über die höchste IT-Anschlussleistung. Seit 2010 hat sich diese mehr als verdoppelt. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt liegt Deutschland innerhalb Europas indes nur im Mittelfeld.

Der Anteil von Rechenzentren, die für HPC oder KI-Anwendungen genutzt werden, liegt bei etwa 15 %. Im Unterschied zu den USA oder China fehlen bislang allerdings großskalige, kommerziell betriebene Rechenzentren, die ausschließlich auf KI-Anwendungen ausgerichtet sind.

Rechenzentren weisen trotz immer weiter steigender Effizienz durch einen starken Nachfragezuwachs einen hohen Stromverbrauch auf, unterliegen jedoch zugleich zunehmend Verpflichtungen zur Emissionsreduktion, etwa durch den bilanziellen Bezug erneuerbarer Energien. Räumlich konzentrieren sich die größten Kapazitäten derzeit auf die Rhein-Main-Region, insbesondere den Raum Frankfurt. Dort stoßen Flächen- und Netzkapazitäten jedoch zunehmend an ihre Grenzen. Andere Regionen wie Berlin-Brandenburg oder das Rheinische Revier gewinnen daher an Bedeutung, während ländliche und strukturschwache Regionen bislang unterrepräsentiert sind.

Die globale Marktentwicklung ist durch eine hohe Dynamik geprägt: Global wird prognostiziert, dass Cloud- und Colocation-Kapazitäten im zweistelligen Prozentbereich wachsen werden. Auch für Deutschland wird ein Anstieg der Anschlussleistung angenommen. Zudem wird für Europa bis 2030 ein Anstieg des Stromverbrauchs um rund 70 % erwartet. Weltweit könnten Rechenzentren zwischen 2024 und 2030 für nahezu 10 % des zusätzlichen Strombedarfs verantwortlich sein.

Vor diesem Hintergrund analysiert die Strategie zunächst die Stärken und Schwächen Deutschlands entlang der drei zentralen Handlungsfelder:

  • Im Bereich Energie und Nachhaltigkeit verfügt Deutschland über eine hohe Versorgungssicherheit, einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien sowie hohe Effizienzstandards. Dem stehen jedoch Herausforderungen wie begrenzte Anschlusskapazitäten, lange Anschlusszeiten und vergleichsweise hohe Strompreise gegenüber.
  • Im Handlungsfeld Standort und Fläche punktet Deutschland mit exzellenter Konnektivität, einer gut ausgebauten Infrastruktur und einer stabilen Marktnachfrage. Gleichzeitig sind geeignete Flächen knapp und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren gelten häufig als langwierig, komplex und uneinheitlich.
  • Im Bereich Technologie und Souveränität verfügt Deutschland über leistungsfähige, staatlich finanzierte Forschungsrechenzentren, eine starke wissenschaftliche Community sowie innovative Unternehmen und eine dichte Colocation-Infrastruktur. Als Schwächen gelten jedoch die geringe Verfügbarkeit kommerzieller KI-Kapazitäten sowie die starke Abhängigkeit von außereuropäischen Hyperscalern im Bereich Cloud- und KI-Computing. Zudem erfolgt die Skalierung technologischer Innovationen bislang oft nur schrittweise.

Aufbauend auf dieser Analyse formuliert die Strategie klare Zielvorgaben: Neben einem massiven Anstieg der Rechenkapazität in Deutschland soll auch die IT-Anschlussleistung bis 2030 gegenüber 2025 mindestens verdoppelt werden, während die Kapazitäten für KI-Rechenzentren im gleichen Zeitraum sogar um mindestens das Vierfache steigen sollen. Langfristig soll Deutschland seine Position als bedeutendster Rechenzentrumsstandort in Europa sichern und gleichzeitig hohe Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten. Die Rechenzentrumsstrategie unterstreicht dabei die Bedeutung einer erfolgreichen digitalen Transformation für eine zukunftsfähige Gesellschaft und eine wettbewerbsstarke Wirtschaft. Leistungsfähige und mit führenden europäischen Technologien entwickelte hochinnovative Rechenzentren bilden hierfür eine unverzichtbare Grundlage und stellen zugleich einen wichtigen Baustein digitaler Souveränität dar.

B. Handlungsfelder der Rechenzentrumsstrategie

Im Folgenden sollen die drei zentralen Handlungsfelder der Rechenzentrumsstrategie vorgestellt werden. Während das Handlungsfeld 1 „Energie und Nachhaltigkeit“ in diesem Beitrag behandelt wird, werden die Handlungsfelder 2 und 3 in den beiden folgenden Beiträgen unserer Beitragsreihe zu der Rechenzentrumsstrategie erläutert.

Das Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ zielt auf die Sicherstellung bezahlbaren und zugleich sicheren Energieversorgung für Rechenzentren auf Basis erneuerbarer Energien ab. Angesichts ihres hohen und teilweise stark schwankenden Strombedarfs kommt der Energieinfrastruktur eine Schlüsselrolle für die weitere Entwicklung des Standorts Deutschland zu.

Die Strategie formuliert im Rahmen dieses Handlungsfeldes drei zentrale Zielsetzungen, die jeweils durch konkrete Maßnahmen flankiert werden: die Beschleunigung und Sicherstellung von Stromnetzanschlüssen (hierzu unter Ziffer I.), die Stärkung Deutschlands als nachhaltiger Rechenzentrumsstandort (hierzu unter Ziffer II.) und die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Strompreise (hierzu unter Ziffer III.).

I. Beschleunigung und Sicherstellung von Stromnetzanschlüssen

Rechenzentren zeichnen sich durch eine hohe und kontinuierliche Leistungsaufnahme aus, die insbesondere bei kommerziellen Anlagen zudem kurzfristigen Schwankungen unterliegen kann. Der Anschluss erfolgt in der Regel auf Hochspannungsebene, teilweise auch auf Umspannebenen zur Höchstspannung. Vor dem Hintergrund einer stark steigenden Nachfrage nach Anschlusskapazitäten – allein bei Übertragungsnetzbetreibern liegen Anfragen im dreistelligen Gigawattbereich vor – besteht erheblicher Reformbedarf bei den bestehenden Vergabeverfahren.

Die Bundesregierung hat bereits Ende 2025 Anpassungen an dem bestehenden regulatorischen Rahmen für Stromnetzanschlüsse vorgenommen. Hierunter fällt insbesondere auch die Novelle der Kraftwerksnetzanschlussverordnung („KraftNAV“), mit der klargestellt wurde, dass Energiespeicheranlagen nicht der KraftNAV unterfallen. Ziel ist die Verhinderung der Blockade vorhandener Netzanschlusskapazitäten durch nicht oder nicht ausreichend ernsthafte Netzanschlussanfragen, die zu einer Verhinderung von Rechenzentren und anderer Netzanschlusspetenten mit großem Leistungsbedarf über Jahre führen würden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Ernsthaftigkeit von Anschlussanfragen sicherzustellen, Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten zu schaffen sowie den Ausbau von Anschlusskapazitäten planbar und bedarfsgerecht zu steuern. Hierzu soll ein neuer Reservierungsmechanismus eingeführt werden, der den Fortschritt der jeweiligen Projekte in den Fokus rückt.

Zudem wurde angekündigt, dass die Bundesregierung Vorschläge für Vergabeverfahren sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz, die Reservierungslogiken, Standortsteuerung und technische Anforderungen zusammenführt, vorlegt. Ziel ist es dabei, mehr Transparenz zu schaffen und einen Instrumentenkasten für zielgerichtete und situationsangepasste Reservierungsmechanismen einzuführen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Etablierung flexibler Netzanschlussvereinbarungen. Hierfür wurde bereits im Zuge des sogenannten Stromspitzen-Pakets ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der Netzanschlussvereinbarungen ermöglicht, die die maximal zulässige Entnahme- oder Einspeiseleistung reduzieren und so trotz knapper Kapazitäten Netzanschlüsse (mit Restriktionen) ermöglichen. Auch Rechenzentren können, sofern die geplante Nutzung des jeweiligen Rechenzentrums und die Restriktionen einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung zueinander passen, so bei begrenzten Netzkapazitäten angeschlossen werden. Die Bundesregierung plant, die Etablierung von Mustervereinbarungen als Branchenstandard zu unterstützen.

II. Stärkung Deutschlands als nachhaltiger Rechenzentrumsstandort

Zweites Ziel im Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ ist, Deutschland als Standort für besonders nachhaltige und energieeffiziente Rechenzentren zu etablieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die ab 2027 bilanziell vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien, die Reduktion von Emissionen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, insbesondere Wasser für Kühlprozesse.

Zur Umsetzung dieses Ziels setzt die Bundesregierung auf einen verstärkten Dialog zwischen Rechenzentrums- und Energiebranche, um Kooperationspotentiale beim Ausbau erneuerbarer Energien und bei Eigenversorgungsmodellen zu erschließen. Die bereits in § 11 Abs. 5 des Energieeffizienzgesetzes („EnEfG“) verankerte Verpflichtung, den Strombedarf von Rechenzentren bis spätestens 2027 bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, soll durch diese Maßnahmen unterstützt werden. Erleichterungen plant die Bundesregierung in Bezug auf die Vorgaben über die realen Energieverbrauchseffektivitätswerte, die sogenannten PUE-Werte, die in der Praxis die Betreiber von Rechenzentren auch deshalb vor große Herausforderungen stellen, weil vor allem in sogenannten Co-Location oder Co-Hosting-Fällen die Betreiber oftmals nur eingeschränkten Einfluss auf die Nutzung und den Energiebedarf von Kunden haben. Dies gilt ebenfalls, wenn aufgrund von branchenspezifischen Vorgaben back-up Rechenzentren vorgehalten werden, die aufgrund ihrer back-up-Funktion nur eingeschränkt genutzt werden und deshalb gegebenenfalls schlechterer PUE-Werte aufweisen. Die geplanten Erleichterungen bei den PUE-Werten werden derzeit in einem Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des EnEfG adressiert.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abwärme. Da es bislang häufig an geeigneten Wärmenetzen fehlt, soll die kommunale Wärmeplanung, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode durch das Wärmeplanungsgesetz flächendeckend eingeführt wurde, den Ausbau entsprechender Infrastrukturen unterstützen. Die kommunale Wärmeplanung dient der systematischen Erfassung von Wärmebedarfen sowie der Planung lokaler Wärmeinfrastrukturen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2045 umgestellt werden.

III. Sicherstellung wettbewerbsfähiger Strompreise

Um den im unionsweiten Vergleich hohen Stromkosten in Deutschland zu begegnen, setzt die Bundesregierung im Rahmen des dritten Ziels der Sicherstellung wettbewerbsfähiger Strompreise auf verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Strompreise für Rechenzentren international wettbewerbsfähig zu gestalten.

Hierzu zählt insbesondere die Fortführung staatlicher Entlastungsmaßnahmen zur Senkung von Energiekosten, etwa durch die bereits bestehende Übernahme der EEG-Kosten über den Bundeshaushalt oder durch Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten, die zugunsten der Stromverbraucher und damit auch der Rechenzentren wirken. Die Bundesregierung plant zudem, die Finanzierung entsprechender Entlastungen langfristig zu sichern. Ob dies bereits ausreicht, um stromkostenseitige Nachteile im Vergleich zu Ländern und Regionen mit günstigeren Stromkosten auszugleichen, und so weiterhin besonders energieintensive Rechenzentren für KI-Anwendungen anzureizen, wird abzuwarten sein.

Ein weiterer Ansatz besteht darin, Rechenzentren in bestehende Instrumente zur Strompreiskompensation einzubeziehen. Ziel ist es, Unternehmen von indirekten CO₂-Kosten zu entlasten und eine Abwanderung von Rechenkapazitäten in außereuropäische Staaten zu verhindern. Die Ausgestaltung richtet sich dabei nach den EU-beihilferechtlichen Vorgaben, welche zum Schutz des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt zu beachten sind.

Unternehmen sollten sich vor diesem Hintergrund mit den wesentlichen Inhalten der Rechenzentrumsstrategie und den einzelnen Handlungsfeldern vertraut machen. Zudem sollten die aktuellen Entwicklungen, insbesondere die Umsetzung der Inhalte der Rechenzentrumsstrategie in konkreten Gesetzesvorhaben verfolgt werden. In dieser Noerr Beitragsreihe begleiten wir diese Entwicklungen engmaschig. So wird im folgenden zweiten Teil der Reihe das zweite Handlungsfeld der Rechenzentrumsstrategie „Standort und Fläche“ näher beleuchtet.

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