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EU Parlament verabschiedet Regeln zu Netz­neutralität und Roaming

28.10.2015

Nun ist es also soweit. Das EU-Parlament hat am 27. Oktober 2015 den Entwurf des Europäischen Rates für eine Verordnung „über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union“ nach zweiter Lesung verabschiedet. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein Kompromiss der EU Institutionen zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren. Diesen hatten die EU Kommission, das Europäische Parlament und der Rat während der letzten Monate in mühsamen Trilog-Verhandlungen erreicht (wir berichteten).

Die schrittweise Abschaffung der Roaming-Gebühren wird nahezu durchweg positiv aufgenommen. Hingegen scheiden sich beim Thema Netzneutralität die Geister. Während Kommissar Oettinger die neuen Regeln als „Kompromiss zwischen Interessen der Wirtschaft und Gesellschaft“ lobt, befürchten Gegner, zu denen Verbraucherschutzorganisationen und Politiker verschiedener Parteien ebenso zählen wie die Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten und der ARD, dass die Verordnung den Weg ins Zweiklassen-Internet ebne. Professor Fetzer kritisiert in einem Rechtsgutachten für Staatskanzlei NRW zudem, dass der Verordnungstext an vielen Stellen zu vage sei: „Aufgrund der Auslegungsoffenheit des Verordnungsentwurfs an zentralen Stellen besteht die Gefahr, dass die Verordnung die vom Normgeber verfolgten Konzepte nicht hinreichend klar umsetzt.“

 

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