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Investitions­möglichkeiten in deutsche Infra­struktur

09.11.2016
Gemäß einer Presseerklärung der Bundesregierung vom 14. Oktober 2016 wurde im Rahmen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen, für die deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft zu errichten. Hintergrund ist, diese Infrastrukturbereiche für die private Finanzierung zu öffnen und in diesem Bereich private Investoren zu gewinnen, z.B. Investmentfonds, Rentenkassen und große Versicherungsunternehmen.

Die konkrete Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft ist noch offen. Dies betrifft sowohl den Gegenstand, als auch die Rechtsform sowie die künftig möglichen Finanzierungsinstrumente. Noch ist unklar, ob Infrastruktur ausgegliedert werden soll oder ob sich die Infrastrukturgesellschaft auf eine Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft beschränken wird. Die Anlageinstrumente, die hierbei ins Auge gefasst werden, reichen von direkten Eigenkapitalbeteiligungen über Unternehmensanleihen bis hin zu förmlichen öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP). Als mögliche Rechtsformen für die Gründung sind insbesondere die Aktiengesellschaft (wie z.B. die Deutsche Bahn AG) und diverse Arten von Fondsstrukturen im Gespräch.

Ein konkreter Zeitplan existiert noch nicht. Da die Infrastrukturgesellschaft jedoch im Rahmen des neuen bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems aufgesetzt werden soll, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Weichen bis Ende 2019 stellen wird.