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Neue Höchstsätze für Roaming-Gebühren

18.12.2015

Die Europäische Kommission hat neue Durchführungsbestimmungen erlassen, in denen sie Obergrenzen für die Entgegennahme von Telefonanrufen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ab dem 30.04.2016 regelt. Dies ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zur geplanten Abschaffung der Roaming-Gebühren. Im nächsten Jahr werden sollen weitere Maßnahmen verabschiedet werden.

Die Höchstbeträge für eingehende Sprachanrufe werden von 5 Cent pro Minute auf 1,14 Cent pro Minute herabgesetzt. Zuvor hatte die EU-Kommission bereits festgelegt, dass den Kunden für ausgehende Sprachanrufe (derzeit 19 Cent pro Minute) maximal 5 Cent pro Minute über ihrem Inlandstarif und für ausgehende Textnachrichten max. 2 Cent pro Mitteilung über ihrem Inlandstarif in Rechnung gestellt werden dürfen. Daten-Roaming wird für eine maximale Gebühr von 5 Cent pro MB über dem national geltenden Tarif des Nutzers verfügbar sein. Die vorgenannten Höchstsätze gelten zwischen 30. April 2016 und Juni 2017. Ab Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren dann vollständig entfallen. Dies möchte die Europäische Kommission dadurch erreichen, dass sie den Mobilfunkanbietern untersagt einem Kunden für im Ausland getätigte oder empfangene Anrufe, gesendete SMS sowie genutzte Datendienste Gebühren in Rechnung zu stellen, die über seinem Heimattarif liegen. Die Verpflichtung kann allerdings durch eine Fair Use Policy begrenzt werden.

Neben diesen Durchführungsbestimmungen arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Reihe weiterer technischer Maßnahmen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren, die im nächsten Jahr vorgestellt werden sollen. Des Weiteren hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der sie folgendes vorbereiten will:

  • Wettbewerbliche Beurteilung der Großkunden-Roaming-Märkte in der EU und der Regulierungsansätze für nationale Großkunden-Roaming-Märkte.
  • Erarbeitung von Vorgaben für eine Fair Use Policy zur Inanspruchnahme von Roaming-Diensten ohne Preisaufschlag bis Ende 2016.
  • Erarbeitung von Regeln zum Nachhaltigkeitsmechanismus der Roaming-Verordnung. Insbesondere fragt die Konsultation ab, wie angemessene Methoden aussehen könnten um zu beurteilen, ob durch die Abschaffung der Retail-Roaming-Gebühren nachhaltige Geschäftsmodelle von Mobilfunkanbietern im nationalen Wettbewerb unterminiert werden.

 

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