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Neueste Entwicklungen zum Thema EU-Roaming- und Zustellungs­entgelte

04.04.2016

Die Europäische Kommission hat erste Ergebnisse ihrer Konsultation zu technischen Maßnahmen im Hinblick auf die Abschaffung der Endkunden-Roaminggebühren in der Europäischen Union veröffentlicht. Wie es in einer Pressemitteilung der Kommission heißt, wird zu gegebener Zeit ein umfassender Bericht veröffentlicht. Die gesammelten Informationen werden letztlich in die Überprüfung des Großkunden-Roaming-Marktes einfließen, die durch die Kommission gemäß Artikel 19 der EU Roaming-Verordnung in der aktuellen Fassung durchgeführt wird. Die Kommission muss bis zum 15. Juni 2016 ihre Gesetzesvorschläge präsentieren und bis zum 15. Dezember die Durchführungsrechtsakte bezüglich der angemessenen Nutzung und Tragfähigkeit (Artikel 6d Abs. 1 der EU Roaming-Verordnung) erlassen. Das Ende der Endkunden-Roaminggebühren ist für Juni nächsten Jahres vorgesehen, sofern die Kommission einen Weg „zur Änderung der Großkundenentgelte für regulierte Roamingdienste gemäß dieser Verordnung oder zur Bereitstellung einer anderen Lösung zur Klärung der auf Großkundenebene festgestellten Fragen im Hinblick auf die Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge“ findet.

Des Weiteren hat die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung bezüglich des Vorschlags der österreichischen Telekommunikationsregulierungsbehörde (RTR) eingeleitet, nach dem es nationalen Betreibern gestatten wird, je nachdem, wo der Anruf seinen Ursprung hat, unterschiedliche Festnetz und Mobilfunk-Zustellungsentgelte zu erheben. Die Kommission hat nun drei Monate Zeit, um den Fall mit RTR zu erörtern. Nach diesem Zeitraum muss sich die europäische Exekutive entscheiden, ob sie das Verfahren einstellt oder gemäß der Rahmenrichtlinie über elektronische Kommunikation eine Empfehlung herausgibt, nach der RTR aufgefordert wird, den Vorschlag zurückzuziehen oder zu ändern.

Weitere Informationen (in englischer Sprache) finden Sie hier

 

 

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