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Regulatory & Governmental Affairs - Europanews - 04/2015

01.02.2015

Highlight: Neues zur Geldwäscherichtlinie

Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments wurden im Hinblick auf das Ergebnis der Trilogverhandlungen erneut konsultiert. Am 27. Januar stimmte eine Mehrheit der Ausschussmitglieder für den Kompromisstext zur „Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ und zu „Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers“. Durch die neue Geldwäscherichtlinie werden die Mitgliedsstaaten erstmals verpflichtet, Daten über die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmern und sonstigen Rechtsträgern sowie von Trusts in Zentralregistern zu führen. Diese Register werden für Behörden sowie Personen mit berechtigtem Interesse einsehbar sein. Außerdem stimmten die beiden Ausschüsse den Bestimmungen über Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers zu, die die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Zahler und Zahlungsempfänger sowie deren Vermögen zum Ziel haben. Das Mitentscheidungsverfahren erfordert noch die Zustimmung des EP in seiner Plenarsitzung (im März oder April) sowie des Rates, bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann. Die Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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