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Russland erschwert Geldüberweisungen ins Ausland

02.03.2022

Als Gegenreaktion auf die westlichen Sanktionen erschwert Russland Überweisungen von Devisen ins Ausland.

Während die Auszahlung von Darlehen durch russischen Gesellschaften oder natürliche Personen („Residenten“) an ausländische Darlehensnehmer (auch innerhalb von Konzernstrukturen) ebenso wie die Überweisung von Geldern durch Residenten auf eigene im Ausland befindliche Konten bereits zum 28.2.2022 verboten wurde, ist die Zahlung von Dividenden durch russische GmbHs (OOOs) und die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen über Lieferung und Leistung gegenwärtig (Stand 1. März 2022) noch zulässig. Es ist jedoch durchaus zu erwarten, dass solche Zahlungen ins Ausland, v.a. in Form von Dividendenausschüttungen, ebenfalls kurzfristig verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. 

Ausländische Investoren in Russland sollten daher das noch bestehende Zeitfenster nutzen, um ggf. Gelder aus Russland - v.a. von ihren russischen Tochtergesellschaften - zurückzuführen.

Während der einfachste Weg zur Rückführung von Geldern die Begleichung offener vertraglicher Verbindlichkeiten ist (etwa unter Nichtausschöpfung eingeräumter Zahlungsziele), reicht dies oft nicht aus, um Liquidität in der gewollten Höhe rückführen zu können.

Dafür bedarf es dann im Regelfall Dividendenausschüttungen

Dividendenausschüttungsbeschlüsse für russische GmbHs können durch die jeweiligen Gesellschafterversammlungen, sofern alle Gesellschafter anwesend sind, zwar grundsätzlich jederzeit gefasst werden. Sie sind jedoch - sofern dieses Erfordernis nicht in der Satzung oder durch einen vorherigen Beschluss der Gesellschafterversammlung wirksam abbedungen wurde - vor einem russischen Notar zu fassen, der zur Vorbereitung der Versammlung zahlreiche Unterlagen von der Gesellschaft und den Gesellschafter anfordert. Neben dem Notar, sollte er denn zu involvieren sein, stellen auch die kontoführenden Banken der russischen Tochtergesellschaften Anforderungen an vor Auszahlung der Dividende vorzulegende Dokumente. Regelmäßig sind dies: der Dividendenausschüttungsbeschluss, beglaubigte und apostilierte Vollmachten für die Vertreter der Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung, beglaubigte und apostillierte Handelsregisterauszüge der Gesellschafter, ggf. Steueransäßigkeitsbescheinigungen. 

Ablaufplan Dividendenausschüttung aus einer russischen GmbH

Sofern Dividendenausschüttungen durch Unternehmen aktuell in Erwägung gezogen werden, sollten die erforderlichen Vorbereitungshandlungen unseres Erachtens unmittelbar begonnen werden. Vom Grundsatz her ist der folgende Ablaufplan abzuarbeiten:

Schritt 1:

Prüfung, ob Gesellschafterversammlung der russischen Tochtergesellschaft vor russischem Notar abzuhalten ist

Schritt 2:

Abstimmung des erforderlichen Unterlagenpaketes und einzuhaltender Formvorgaben hinsichtlich der einzelnen Unterlagen mit der kontoführenden Bank der Tochtergesellschaft (die vom Grundsatz her keine von den USA oder der EU sanktionierte Bank sein sollte), sowie ggf. dem russischen Notar

Schritt 3:

Einholung der erforderlichen Unterlagen in der vorgeschriebenen Form sowie parallel: Prüfung etwaiger sanktionsrechtlicher Implikationen 

Schritt 4:

Fassung und Ausfertigung des Dividendenausschüttungsbeschlusses (sofern erforderlich vor russischem Notar)

Schritt 5:

Überweisung der Dividende

 


Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ukraine-Russia Crisis Center

 

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