News

US-Behörde NHTSA schockt mit Rekord­sanktionen für Produkt­rückrufe

29.07.2015

Im Vergleich zum europäischen Rechtsraum ist das Produktsicherheitsrecht der USA schon immer durch mindestens zwei Besonderheiten aufgefallen: Zum einen hat das Verbraucherschutzrecht dort einen traditionell höheren Stellenwert, was Industrie und Handel beim US-Import immer wieder deutlich zu spüren bekommen. Zum anderen ist in den USA (und auch in Kanada) die Dominanz der staatlichen Marktüberwachungsbehörden deutlich ausgeprägter als im EU-Raum: Das gilt etwa für die FDA im Lebensmittel- und Pharmabereich, für die CPSC im Konsumgüterbereich oder eben für die NHTSA im Bereich der Automobil-Sicherheit. Und gerade die USA machen in den letzten Jahren immer wieder durch spektakuläre Rückrufaktionen mit Millionen von Fahrzeugen von sich reden - eine statistisch allerdings logische Konsequenz für einen der zahlenmäßig größten Automobil-Märkte der Welt. Und doch hat selbst Insider überrascht, mit welch schneidiger Schärfe die NHTSA gegenüber dem FiatChrysler-Konzern auf Vorwürfe wegen mangelhafter Produktrückrufe reagiert hat.

Die gesamte Vorgehensweise ist dabei für uns, die ein deutsches Verwaltungsverfahren gewohnt sind, mehr als ungewöhnlich: So hat das US-amerikanische Verkehrsministerium DOT am 2. Juli 2015 eine öffentliche (!) Anhörung durchgeführt, um die Frage zu klären, ob der FiatChrysler-Konzern in 23 (!) zurückliegenden Produktrückrufen ordnungsgemäß agiert und kommuniziert hat. Auch das Protokoll dieser Anhörung ist für jedermann sichtbar amtlich veröffentlicht worden. Am 26.7.2015 hat das Ministerium nun für diese 23 Rückrufe (insgesamt bezogen auf mehr als 11 Millionen Fahrzeuge) drei Gattungen von Rechtsverstößen gegen den Motor Vehicle Safety Act festgestellt: Es wirft dem Konzern a) Fehler in der effektiven und zügigen Organisation von Produktrückrufen, b) Fehler in der Kommunikation gegenüber Fahrzeugbesitzern und Kfz-Händlern und schließlich c) fehlerhafte behördliche Meldungen gegenüber der NHTSA als zuständige Behörde. Als Konsequenz all dessen hat der FiatChrysler-Konzern in einem Vergleich mit der NHTSA deren Forderungen zugestimmt, defekte Autos nicht nur zu reparieren, sondern ca. 1,4 Millionen Fahrzeuge von ihren Besitzern zurückzukaufen (!); zudem zahlt der FiatChrysler-Konzern eine Rekordstrafe von US$ 105 Mio. (was den noch jungen Rekord beim Toyota-Rückruf seinerseits deutlich überschreitet).

Ein Blick auf das für Kfz einschlägige europäische Produktsicherheitsrecht in der EU-Richtlinie 2001/95/EG zeigt, wie viel umfangreicher die Eingriffsbefugnisse und Ermächtigungen der amerikanischen Behörde im Vergleich zur europäischen Behördenlandschaft sind: Zwar gibt es dort in Art. 5 Abs. 3 ebenfalls eine Pflicht zur behördlichen Meldung (sog. Notifikation) erkannter Sicherheitsmängel, die zudem nach Art. 7 bei Unterlassen mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Sanktionen im jeweiligen Einzelstaat belegt sein sollen. In Deutschland etwa ist dies aber nur eine Maximalsumme von € 30.000,00, wie übrigens in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten auch. Strafsummen wie in Amerika sind im EU-Recht völlig unbekannt. Zum Fächer der europäischen Regelungsbefugnisse (vgl. Art. 8 der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG) gehören etwa Vertriebsverbote, hoheitliche Warnungen oder behördliche Rückrufanordnungen. Dies sind sicherlich sehr robuste Interventionsmöglichkeiten des Staates. Eingriffe in zivilrechtliche Rechtsverhältnisse kennt das europäische Verwaltungsrecht dagegen nicht, insbesondere nicht die Befugnis des Staates, Industrieunternehmen zu einem privatrechtlichen Rückkauf ihrer Produkte zu zwingen.

Insgesamt zeigt dieser Fall erneut, wie extrem wichtig für die exportorientierte deutsche Industrie die sensible und überaufmerksame Behandlung des US-Rechts bei Produktrückrufen mit US-Bezug ist. Über die Product Liability & Product Safety Practice Group unseres internationalen Kanzleinetzwerkes LexMundi (unser Partner Thomas Klindt hat dort zwei Jahre als Global Chair agiert) können wir für unsere Mandanten Kontakt zu exzellenten Produktsicherheitsspezialisten in den USA herstellen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: Aktuelles Urteil zur Pkw-EnVKV

Automotive & New Mobility
Schiedsverfahren
Produkthaftung & Product Compliance

Share