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EU einigt sich auf weitere Sanktionen gegen die Türkei

16.12.2020

Wegen der anhaltenden Spannungen um türkische Erdgas-Bohrungen im östlichen Mittelmeer haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in der Sitzung des Europäischen Rates am 10. und 11.12.2020 auf die Verhängung weiterer Sanktionen gegen die Türkei geeinigt. Nach Sanktionsmaßnahmen aus dem Februar 2020 wird die EU zum zweiten Mal türkische Personen oder Unternehmen in die Sanktionsliste aufnehmen. Auf Grundlage eines aus dem Jahr 2019 stammenden Beschlusses können gegen sie gerichtete Sanktionen Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögen und Bereitstellungsverbote umfassen. Die EU führt damit ihre schrittweise Sanktionspolitik gegenüber der Türkei fort (siehe unsere News vom 20.11.2019).

Hintergrund

Mit den Sanktionen reagiert die EU auf anhaltende türkische Erdgas-Bohrungen in den Gewässern des östlichen Mittelmeeres rund um Zypern, in denen große Erdgasvorkommen vermutet werden. Die Türkei betrachtet die Gewässer als Teil ihres Festlandsockels. EU-Mitgliedstaat Zypern und die Europäische Union sehen die Bohraktivitäten als völkerrechtswidrige Verletzungen zypriotischer Hoheitsgewässer an und verfolgen die türkischen Bohraktivitäten seit ihrem Beginn mit großer Besorgnis. Die Streitigkeiten belasten die politischen Beziehungen zwischen EU und Türkei schwer und vollziehen sich vor dem Hintergrund der fortdauernden völkerrechtswidrigen Besatzung des nördlichen Teils Zyperns durch die Türkei seit dem Jahr 1974.

Neue Sanktionsmaßnahmen

Durch die Schaffung des rechtlichen Rahmens für Sanktionen wegen der Bohraktivitäten Ende 2019 sollte die Türkei zum Einlenken bewegt werden – bislang jedoch ohne Erfolg. Schon im Februar dieses Jahres hatte die EU zwei Führungskräften des türkischen Energiekonzerns TPAO Einreiseverbote und Vermögenssperren auferlegt.

Auf Grundlage des Beschlusses der EU-Mitgliedstaaten vom 10. und 11.12.2020 sollen nun weitere Personen oder Unternehmen mit Sanktionen belegt werden, die auf türkischer Seite an den Bohraktivitäten beteiligt sind. Welche Personen oder Unternehmen von den Sanktionen betroffen sein werden, steht bis zu einem endgültigen Beschluss durch den Ministerrat noch aus. Sanktionen gegen ganze Zweige der türkischen Wirtschaft oder ein formales Waffenembargo wird es hingegen nicht geben. Dahingehende Forderungen waren zwar im Vorfeld des Gipfels erhoben worden, fanden jedoch keine Zustimmung im Europäischen Rat. Die Türkei übte scharfe Kritik an den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels und an der Haltung einiger EU-Mitgliedsstaaten.

Ausblick: Mögliche Ausweitung der Sanktionen im März 2021

Neue Entwicklungen im Verhältnis der EU zur Türkei könnten sich bereits auf dem nächsten EU-Gipfel im März 2021 vollziehen. Die Staats- und Regierungschefs haben den Hohen Vertreter für Außenpolitik und die Kommission beauftragt, den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei zu bewerten. Auf dieser Grundlage wollen sie über Instrumente und Optionen für das weitere Vorgehen, einschließlich einer möglichen Ausweitung des Sanktionsregimes, beraten.

Webinar “Exporting to and from Turkey” am 17.12.2020

Sie sind herzlich eingeladen zum Webinar „Exporting to and from Turkey: export control & sanctions considerations?“ der European Association of Trade + Investment Controls and Compliance Attorneys, am 17.12.2020, 15 Uhr MEZ. Unter diesem Link können Sie sich zur Teilnahme anmelden.

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