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Wladimir Putin erschwert den Rück­zug westlicher Unter­nehmen aus Russland erheblich

09.09.2022

1. Neuregelung

Das Dekret des russischen Präsidenten Nr. 618 vom 08. September 2022 (Dekret 618) führt neue regulatorische Beschränkungen für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften in Bezug auf russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOOs) ein. Die Beschränkungen gelten insbesondere für die Übertragung von Geschäftsanteilen an OOOs, an denen (juristische) Personen aus sogenannten unfreundlichen Staaten“ (dazu zählt etwa auch Deutschland) als Käufer oder Verkäufer beteiligt sind.

Während Anteile an OOOs - ungeachtet zahlreicher seit dem 1. März 2022 bereits verabschiedeter russischer regulatorischer Maßnahmen - bisher weitestgehend frei übertragbar waren (anders als etwa Aktien an russischen Aktiengesellschaften) sieht Dekret 618 nunmehr vor, dass Rechtsgeschäfte, welche direkt und/oder indirekt die Rechte an OOO Anteilen oder die Leitung / Tätigkeit von OOOs betreffen, nur noch aufgrund einer Genehmigung der Kommission der Russischen Regierung für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (Regierungskommission) durchgeführt werden dürfen. Ausnahmen sind für Kreditinstitute und sonstige Finanzorganisationen vorgesehen.  

Das Dekret 618 tritt mit Wirkung zum 08. September 2022 in Kraft. Innerhalb von 10 Tagen soll das Verfahren für die Vergabe der Genehmigungen durch die Regierungskommission ausgearbeitet werden.

2. Bewertung

Die Vorhaben vieler westlicher Unternehmen, sich aus Russland mittels eines Verkaufs ihrer russischen Tochtergesellschaften (im Regelfall OOOs) zurückzuziehen, werden durch das Dekret 618 erheblich erschwert. Anteilsübertragungen sind nunmehr generell unter staatliche Kontrolle gestellt, was die Transaktionssicherheit beeinträchtigt.

Das Dekret trifft keine Aussage dazu, nach welchen Kriterien die erforderlichen Genehmigungen der Regierungskommission erteilt werden. Es steht daher zu befürchten, dass die Regierungskommission ihre Genehmigungspraxis nicht anhand objektiver Kriterien, sondern nach politischen Gesichtspunkten ausrichten wird: Genehmigungen werden ggf. nur erteilt, sofern die russische Regierung (a) die Transkation an sich, (b) den Kaufpreis und (c) den Käufer für „richtig“ erachtet.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ukraine-Russia Crisis Center

 

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