Lieferketten-Compliance

Lastkraftwagen auf der Autbahn Außenwirtschaftsrecht und Investitionskontrolle

Wir unterstützen Sie umfassend menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang Ihrer Lieferkette umzusetzen. Dabei stehen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Entwicklungen auf europäischer Ebene, zum Beispiel die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Fokus. Mit unserem Full Service Ansatz decken wir darüber hinaus alle rechtlich relevanten Themen ab, etwa Datenschutz und Arbeitsrecht.

Prävention

Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer angemessenen und wirksamen Human Rights Compliance oder bei der Integration in bestehende Prozesse und Strukturen.

Wir analysieren, ob Ihr Unternehmen Sorgfaltspflichten umsetzen muss. Anhand der relevanten Schwellenwerte ermitteln wir, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. In Unternehmensverbünden (etwa im Konzern) prüfen wir, welche Gesellschaften selbst verpflichtet sind und welche Gesellschaften nicht vom Scope des Gesetzes erfasst sind.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, ein LkSG-spezifisches Risikomanagement einzurichten, anzupassen oder zu aktualisieren. Sollte Ihr Unternehmen bereits über ein Compliance- oder Risikomanagement verfügen, helfen wir Ihnen dabei, dieses an die Sorgfaltspflichten des LkSG anzupassen. Außerdem beraten wir, wie das Risikomanagement durch maßgeschneiderte Maßnahmen in den wesentlichen Geschäftsbereichen Ihres Unternehmens verankert werden kann, zur Organisation sowie zum Reporting, unter anderem der betriebsinternen Zuständigkeit zur Überwachung des Risikomanagements (zum Beispiel Menschenrechtsbeauftragte). Bei Bedarf prüfen wir, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind.

Die Risikoanalyse ist das Kernstück der LkSG-spezifischen Sorgfaltspflichten. Wir begleiten Ihr Unternehmen, die Risikoanalyse gesetzeskonform umzusetzen. Dabei verfolgen wir einen risikobasierten, pragmatischen Ansatz, der die Verlautbarungen des BAFA berücksichtigt. Insbesondere analysieren wir, welche Produkte und Dienstleistungen Ihr Unternehmen sowie etwaige relevante Tochter- und Enkelgesellschaften beschaffen, produzieren beziehungsweise anbieten und inwiefern hierdurch menschenrechts- und umweltbezogene Risiken bestehen.

Wir erstellen für Sie die Grundsatzerklärung, die Ihre Menschenrechtsstrategie für die Öffentlichkeit und den Markt darstellt. Außerdem beraten wir Sie insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung von Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer. Alternativ prüfen wir, ob die von Ihnen erstellte Grundsatzerklärung die gesetzlichen Voraussetzungen des LkSG erfüllt.

Bei der Implementierung von angemessenen und wirksamen Präventionsmaßnahmen begleiten wir Ihr Unternehmen. Zum Beispiel erstellen wir Supplier Code of Conducts, Arbeitsanweisungen und/oder Richtlinien oder passen diese an. Ihre Mitarbeitenden und/oder Zulieferer schulen wir, wobei sich das Format und die Inhalte nach Ihren individuellen Bedürfnissen richten (zum Beispiel Präsentation oder Workshop, persönlich oder virtuell, erforderliche Sprachen).

Sollten Sie lieferkettenspezifische Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern feststellen, unterstützen wir dabei, angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt insbesondere, dass wir den zugrunde liegenden Sachverhalt für Sie aufklären und strategisch zu den weiteren Schritten beraten.

Wir beraten Ihr Unternehmen, ein Beschwerdeverfahren und -management einzurichten. Sollte Ihr Unternehmen bereits über ein Beschwerdeverfahren verfügen, analysieren wir, inwiefern dieses an die LkSG-spezifischen Anforderungen angepasst werden müsste. Wir beraten zum Beispiel zu erforderlichen Meldekanälen und/oder Sprachen, wie Sie die Vertraulichkeit und den Schutz hinweisgebender Personen gewährleisten können und wie das Reporting und die Bearbeitung innerhalb Ihres Unternehmens organisiert sein sollte.

Wir beraten Ihr Unternehmen, die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Insbesondere unterstützen wir Sie, einen geeigneten Dokumentationsprozess, auch gruppenweit, zu organisieren.

Gegenüber dem BAFA und der Öffentlichkeit helfen wir Ihrem Unternehmen, den jährlichen Bericht frist- und formgerecht einzureichen. Dies umfasst auch die Frage, wie die Berichtslinien in Ihrem Unternehmen organisiert sein sollten, damit Sie möglichst effizient auf die erforderlichen Informationen und Daten zugreifen und diese für den Bericht auswerten können.

Reaktion

Kommt es zu möglichen Verstößen in Ihrem Unternehmen oder in Ihren Lieferketten, klären wir diese auf, unterstützen Sie bei der Abhilfe und vertreten Sie gegebenenfalls gegenüber Behörden.

Wir unterstützen Sie, Verdachtsmeldungen und etwaige Verletzungen von Sorgfaltspflichten forensisch aufzuklären. Insbesondere analysieren und bewerten wir die relevanten Informationen, Dokumente und Daten. Je nach Fallgestaltung setzen wir Künstliche Intelligenz zur effizienten Analyse ein und führen Gespräche mit den involvierten Parteien.

Wir begleiten Ihr Unternehmen beim Auftritt gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber dem BAFA oder der BaFin, verteidigen Sie gegen behördliche Sanktionen, wie zum Beispiel Geldbußen oder Vermögensabschöpfungen und vertreten Sie im Bedarfsfall gerichtlich.

Wir verteidigen Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gegen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit lieferkettenspezifischen Sorgfaltspflichten, insbesondere von Lieferanten, Gewerkschaften und NGOs.

Wir beraten die Gremien Ihres Unternehmens umfassend zu Haftungsfragen, die sich im Zusammenhang mit den gesetzlichen Sorgfaltspflichten stellen. Die versicherungsrechtlichen Implikationen behalten wir für Sie im Blick. Sofern eine D&O-Versicherung besteht, unterstützten wir Sie zum Beispiel dabei, den Versicherer zutreffend und umfassend zu informieren.

Wir begleiten Sie, die erforderlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu identifizieren und umzusetzen. Bei behördlich angeordneten Maßnahmen wahren wir Ihre (Verfahrens-)Rechte und setzen diese durch. Ist Ihr Unternehmen börsennotiert, behalten wir die einschlägigen Publizitätspflichten im Blick und bewerten, inwiefern der Kapitalmarkt zu informieren ist. Außerdem unterstützen wir Sie, eine Kommunikations- und PR-Strategie zu gestalten.

Podcasts

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Lieferketten Tiles

Referenzen

Internationaler Automobilzulieferer

Umfassende rechtliche Beratung zu Fragen des LkSG, insbesondere:

  • Implementierung von LkSG-bezogenen Maßnahmen in bereits etablierte Prozesse
  • Beratung zum Roll-out auf Tochter- und Enkelgesellschaften im In- und Ausland
  • Unterstützung bei Risikoanalyse, etwa bei Identifizierung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken durch die Erstellung von Fragebögen
  • Unterstützung bei Aufsetzen des Risikomanagements, insbesondere Fragen zur Organisation und Reporting
  • Beratung zum Beschwerdeverfahren und zum Beschwerdemanagement

 

Internationales Pharmaunternehmen

Umfassende rechtliche Beratung zu Fragen des LkSG, insbesondere: 

  • Implementierung von LkSG-bezogenen Maßnahmen in bereits etablierte Prozesse der deutschen Obergesellschaft
  • Reichweite des eigenen Geschäftsbereichs im Unternehmensverbund
  • Unterstützung bei Risikoanalyse, etwa Erarbeitung der Unternehmens- und Beschaffungsstruktur, Risk-Inventory
  • Unterstützung bei Aufsetzen des Risikomanagement, insbesondere Fragen zur Organisation und Reporting
  • Beratung zum Beschwerdeverfahren und zum Beschwerdemanagement

Publikationen

 

  • Schall / Theusinger / Pour Rafsendjani (Hrsg.), LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, de Gruyter 2023
  • Pelz / Krais, Lieferketten in der Unternehmenspraxis, C.F. Müller 2022
  • Fitzer / Gergen, Know you risks – Risiken managen und analysieren nach dem LkSG, Compliance Berater 2022, 327
  • Pour Rafsendjani / Schäfer, Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Umsetzung in der Praxis, Recht der Familienunternehmen 2023, 299

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