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Bundes­tag beschließt Abschaffung des Router­zwangs

23.11.2015

Der Bundestag hat Anfang November endgültig den Gesetzesentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten beschlossen, der es Internetanbietern künftig verbietet ihren Kunden standardisierte WLAN Router aufzuzwingen.

Das neue Gesetz sieht Änderungen des FTEG sowie des TKG vor. Die Neufassung des § 11 FTEG statuiert ein ausdrückliches Recht der Nutzer auf freie Wahl eines Routers. In § 45 d Absatz 1 TKG wird außerdem der Endpunkt des öffentlichen Telefonnetzes explizit als passiver Netzabschlusspunkt definiert. Damit befindet sich der bislang kontroverse „Netzabschlusspunkt“ nun klar an der Telefonbüchse des Verbrauchers und Internetanbieter können die WLAN Router nicht mehr länger als Teil ihres Netzes klassifizieren.

Der Bundesrat hatte den Gesetzesentwurf noch im September kritisiert und an die Bundesregierung zurückgereicht mit der Aufforderung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Definition des Endpunktes des öffentlichen Telekommunikationsnetzes als passiver Netzabschlusspunktes an die Gegebenheiten von FTTH und Kabelnetzen angepasst sei. Der Bundesrat hatte außerdem auf kritische Stellungnahmen der Branchenverbände während einer vorangegangenen Anhörung des BMWi verwiesen. Darin hatten sich Branchenverbände besorgt geäußert, dass der Einsatz nicht funktionaler Endgeräte zu Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers führe könne und, dass der Einsatz von Vectoringtechnologie gestört werden könne. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung deshalb dazu aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob die Neufassung des § 11 FTEG die Einführung zusätzlicher Anforderungen erforderlich mache.

Die Bundesregierung sah jedoch keinen Anlass für eine Änderung des Gesetzesentwurfs und verwies auf § 11 Abs. 4, der bereits vorsieht, dass Verbraucher für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen haben sowie auf die allgemeine zivilrechtliche Haftung.

Den Gesetzestext finden Sie hier: Gesetzestext zum Anschluss von Telekommunikationsgeräten

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